Hummelsbütteler Feldmark
Die Hummelsbüttler Feldmark
Landschaftsschutzgebiet seit ca. 1938. Erneuter Schutz per Verordnung in den Jahren 1969 und 2005.
Die Grenzen der Hummelsbüttler Feldmark
LAGE: Nordwestlichsten Zipfel des Bezirks Wandsbek, direkt an der Grenze zum Bezirk Hamburg Nord und zu Norderstedt. Die Glashütter Landstraße durchschneidet von Nord nach Süd das Landschaftsschutzgebiet. Umgrenzungen
- Norden: Poppenbüttler Straße (Norderstedt, Schleswig-Holstein)
- Süden: Poppenbütteler Weg (Hummelsbüttel, Bezirk Wandsbek)
- Westen (Nord > Süd): Heidberg-Siedlung, Heidberg-Klinik, Heidberg-Village, Raakmoorgraben (Langenhorn, Bezirk Nord)
- Osten ( Nord > Süd): Harksheider Straße, Kiwittredder, Högenredder, Tegelsbarg (Poppenbüttel, Bezirk Wandsbek)
Straßen oder Flurstücke in der Feldmark suchen via Portal Geo-Online HH
Was die Hummelsbüttler Feldmark alles ist bzw. beinhaltet
- Landschaftsachse
- Kaltluftentstehungsgebiet
- Kaltluftleitbahn / Ströhmungskorridor / Frischluftschneise
- Biotopverbundfläche zwischen Raakmoor und Wittmoor
- Flora-Hotspot für die Biodiversität in Hamburg
- Pufferzone zu den Naturschutzgebieten Hummelsbüttler Moore und Raakmoor
Was im Landschaftsschutzgebiet Hummelsbüttler Feldmark liegt
- Naturschutzgebiete, Kleinbiotope, Feuchtmoorwiesen, Hummelsee
- Lebens-, Schlaf- und Jagdhabitate für verschiedene Tierarten wie z.B. Fledermäuse
- Reiterhöfe, Reitwege, Bauernhöfe, landwirtschaftliche Flächen
- Sport- und Freizeitflächen im Süden
Einzigartigkeit und Bedeutung der Feldmark
Aussagen zur Feldmark und den alten Deponien in offiziellen Dokumenten.
Bedeutung-der-Hummelsbuettler-Feldmark-1973-2015 (pdf Stand 12/2015)
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2020-2022
Corona-Zeiten
Die Feldmark, der Hummelsee und der Müllberg ein schnell erreichbares Ziel für Hummelsbüttler, Poppenbüttler und Langenhorner, um frische Luft zu schnappen und Hunde Gassi zu führen.
2018
01.10. Gymnasium Hummelsbüttel „Politischer Brunsch“ der SPD
Hamburgs Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher gibt gegenüber nachfragenden Bürger/innen kund, dass die Hummelsbüttler Feldmark nicht weiter bebaut werden würde.
26.10. Hamburgische Bürgerschaft
CDU-Bürgerschaftsabgeordnete reichen einen Antrag an die Hamburger Bürgerschaft mit folgender Forderung ein.
Der Senat wird ersucht,
1. keine Fachgutachten zur Hummelsbüttler Feldmark in Auftrag zu geben, die als Grundlage zum Zweck der weiteren Bebauung des Gebietes dienen;
2. sich offiziell zu einem Bebauungsstopp der Hummelsbüttler Feldmark zu bekennen;
3. eine rechtsbindende Grundlage zu schaffen, die sicherstellt, dass die Hummelsbüttler Feldmark auch zukünftig nicht weiter bebaut wird;
4. der Bürgerschaft bis um 31. Oktober 2018 Bericht zu erstatten.
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2016-2019
Bebauung der Hummelsbütteler Feldmark
Der Hamburger Senat lässt zuerst mit Sonderbaurecht und später mit regulärem Baurecht am Rehagen, im Südosten der Feldmark, 364 Wohnungn bauen.
Naturschutzberbände und Bürgerinnen und Bürger kritisieren von Anfang an sämtliche Planungen zur Bebauung des Landschaftsschutzgebiets.
Stellungnahme der SPD Fraktion-Wandsbek zum Wohnungsbau am Rehagen (PDF undatiertes Flugblatt)
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2015
Arten-Monitoring: Libellen im Raakmoor und den Hummelsbütteler Moore
Quelle: Artenmonitoring Libellen – Monitoringflächen im Bezirk Wandsbek, hrsg. v. d. FHH. 2015
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2014 / 2015
Politik: Kein Wohnungsbau in Hamburgs Feldmarken
Aussagen im Klimaplan des Hamburger Senats (Dezember ’15)
„Zudem sollten kühlende Frisch-/Kaltluftbahnen, wie insbesondere die Landschaftsachsen von Bebauung freigehalten werden.“
Quelle: Klimaplan des Hamburger Senats, 2015, S. 12f
Aussagen im Regierungskoalitionsvertrag von SPD und Grünen Hamburg (April ’15)
„Landschaftsachsen und Grüne Ringe, die Flächen des Biotopverbunds und Pufferzonen von Naturschutzgebieten sind keine Wohnungsbauflächen und sollen erhalten bleiben wie bedeutende Landschaftsräume, wie beispielsweise in den Vier- und Marschlanden, den Feldmarken und im Wilhelmsburger Osten.“
Quelle: SPD-Die Grünen-Koalitionsvertrag 2015-2020. S. 6
Aussagen der Hamburger Stadtentwicklungsbehörde (2014)
„Die Hamburger Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Feldmarken und Kulturlandschaften stellen daher keine großräumige stille Bebauungsreserve für die Stadt dar.“
Quelle: Grüne, gerechte, wachsende Stadt am Wasser. Perspektiven der Stadtentwicklung für Hamburg. Hamburg 2014
2012
Die Feldmarken als Landschaftsachse und Teil des grünen Netzes Hamburgs
Die Humelsbütteler Feldmark als ein wichtiger Flora-Hotspot in Hamburg
2012
„Die Vegetation trägt zu einem angenehmen kühlen Klima bei und bewirkt die Abkühlung der bebauten Bereiche. Außerdem wirken Grünflächen und Landschaftsachsen als Durchlüftungskorridore, die besonders nachts die Stadt günstig beeinflussen.“ Zitat von Seite X
- Volkspark-Achse
- Eimsbüttler Achse zusammen mit dem Niendorfer Gehege
- Hummelsbüttler Achse
- […]
Die Landschaftsachsen begünstigen aber grundsätzlich vor allem am Stadtrand das Eindringen von Kaltluft aus den Kaltluftentstehungsgebieten des Umlandes in die ausgedehnten Siedlungsflächen.“ (S. 41)
Für alle Leitbahnen gelten die folgenden Planungshinweis:
Vermeidung baulicher Hindernisse, die einen Kaltluftstau verursachen könnten
- *Bauhöhe gering halten
- *Neubauten parallel zur Kaltluftströmung ausrichten
- *Stadtrandbebauung vermeiden
- *Erhalt des Grün- und Freiflächenanteils „(S. 44f)
Quelle aller Zitate: Stadtklimatische Bestandsaufnahme und Bewertung für das Landschaftsprogramm Hamburg. Klimaanalyse und Klimawandelszenario 2050. hrsg.v. FHH. 2012. HH-Stadtklima-Gutachten-2012 (pdf) Hervorhebungen durch IgHM.
2011
Hamburg, Großstadt und Hotspot der Artenvielfalt
Hamburg sorgt seit Jahrzehnten mit Natur- und Landschaftsschutzgebieten für Arten- und Biotopschutz. Biotopkartierungen und das Artenschutzprogramm sollen die Artenvielfalt ermitteln und und schützen. Dabei dient die Umgebung von Naturschutzgebieten als Puffer für die Schutzgebiete. Landschaftsschutzgebiete, die NSG-Flächen verbinden (Raakmoor-Wittmoor), sind Teile des umweltpolitisch gewünschten aber noch lange nicht realisierten Biotopverbundsystems.
„Ein nachhaltiger Schutz der Artenvielfalt erfordert aber auch die Einbeziehung der Landschaft außerhalb dieser Gebiete. Dazu trägt der Biotopverbund bei, der in Hamburg mindestens 15 % der Landesfläche umfassen soll. Bei den zu schützenden Landschaftsteilen handelt es sich hierbei in der Regel um Reste einer extensiv genutzten Kulturlandschaft.“
Zitat von S. 37. Quelle: Wolfgang Schmahl: Hamburg, ein Hotspot der Artenvielfalt. Schutzgebietssystem im städtischen Ballungsraum. In: Volker Scherfose (Bearb.): Das deutsche Schutzgebietssystem – Schwerpunkt: Streng geschützte Gebiete – Aktivitäten der Bundesländer – BfN-Skripten 294/ 2011
2008
Neue Streuobstwiese in der Nordöstlichen Feldmark, angelegt durch die BUND Stadtteilgruppe Wandsbek. (Pflegschaft seit 2016 bei der Loki-Schmidt-Stiftung)
Foto 2013. Mehr Infos siehe BUNDmagazin Hamburg 4/2008, S. 5
2008
Einrichtung des Naturschutzgebietes (NSG) Hummelsbüttler Moore innerhalb der Feldmark – Verordnung inklusive Kartenmaterial
NSG Hummelsbütteler Moore Infoseite und Karte der Umweltbehörde
Betreuung der Hummelsbüttler Moore durch zwei Naturschutzvereine
- Botanischer Verein zu Hamburg
Naturführungen möglich. Der Verein führt auch regelmäßig notwendige Pflegemaßnahmen an den Kleinmooren durch, die normalerweise nicht zugänglich sind, um die sensible Flora und Fauna zu schützen. Nur Mitarbeit bei Pflegemaßnahmen erlaubt einen Blick in diese kostbaren kleinen Moore. Ansonsten gilt: Auf keinen Fall die Biotope betreten! - Loki-Schmidt-Stiftung
Naturführungen auf Nachfrage mit einem Loki Schmidt Naturführer möglich.
Abendblatt-Artikel: „Der Neuling unter Hamburgs grünen Schätzen“
Nahebei: Das Naturschutzgebiet Raakmoor – Infoseite der Umweltbehörde
2008
Landschafsachsen als Freiraumverbundsysteme
Beispiel: Hummelsbüttler Feldmark <> Wittmoor
Umweltpolitisch gewünscht und geplant:
Die Verbindung- via Feldmark – zwischen dem Raakmoor und dem Wittmoor (siehe Hopfenweg rechts oben in der Grafik )
2008
Hamburger Zukunftsrat zu Stadtentwicklung
„Deutlich ist auch, dass sich besonders in Randlagen die Gebäudefläche ausbreitet, etwa durch eine Einengung der Hummelsbütteler Feldmark im Norden. Eine ungebremste Fortsetzung der Wachstumsdynamik der Jahre 2002-2006 würde bis ca. 2080 alle heute noch verbliebenen landwirtschaftlichen und natürlichen Landflächen Hamburgs (hellgrau) für Siedlungs- und Verkehrszwecke (einschließlich Erholung) beanspruchen.“ Seite 18
Quelle: Jochen Menzel: Wie nachhaltig nutzt Hamburg seine Fläche. Hamburg, 2008.
Quelle: http://www.zukunftsrat.de/fileadmin/pdf/stadtentwicklung/studie_flaechennutzung_ZR.pdf
2005
Der Status der Feldmark als Landschaftsschutzgebiet (LSG) wird erneut per Verordnung festgelegt.
- Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Hummelsbütteler Feldmark/Alstertal Vom 8. März 2005 (HmbGVBl. 2005, S. 60)
§ 3 Genehmigungen
(1) Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet, die zu einer Schädigung der Natur, zu einer Beeinträchtigung des Naturgenusses oder zu einer Verunstaltung des Landschaftsbildes führen können und nicht nach § 2 verboten sind, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Behörde. - Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der Gemarkung Hummelsbüttel vom 8. Juli 1969 (HmbGVBl. S. 162, 165). Aufgehoben
- Die Feldmark genießt seit 1938 den Status Landschaftsschutzgebiet. Quelle: Baustufenplan Hummelsbüttel (link) von 1938, erneut festgestellt 1953
2001
KURSBUCH UMWELT – Umweltbehörde will Hamburger Feldmarken besonders schützen
Quelle: KURSBUCH UMWELT – ZIELE FÜR EIN ZUKUNFTSFÄHIGES HAMBURG. Ein Fachprogramm der Umweltbehörde Hamburg. Februar 2001
1997
Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan HH
Die Feldmark besitzt Klimafunktion, Verbundfunktion, ökologische Ausgleichsfunktion
„Das Freiraumverbundsystem ist zu sichern und weiterzuentwickeln, um notwendige Kaltluftentstehungs– und Regenerationsräume für das Stadtklima und die Lufthygiene, Bereiche für Freizeit und Erholung und Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu schaffen und zu erhalten sowie die Ressourcen Boden, Wasser und Luft zu schützen.“ Zitat von Seite 18
„Im Bereich der äußeren Stadt stehen zukünftig die Sicherung der ökologischen Ausgleichsfunktionen der locker bebauten Siedlungsgebiete sowie Erhalt, Pflege und Wiederherstellung landschaftstypischer Strukturen im Vordergrund.“ Zitate von Seite 69
Quelle: Flächennutzungsplan. Erläuterungsbericht. Neubekanntmachung. Hrsg. v. FHH. 1997
1997
FHH-LANDSCHAFTSPROGRAMM – Die Feldmark – Landschaftsachse und geschlossener Landschaftsraum von kulturhistorischer Bedeutung
„Mit den Landschaftsachsen werden alle empfindlichen Landschaftsräume Hamburgs erfaßt und zu einem ökologisch wirksamen Verbundsystem zusammengeführt. Sie übernehmen damit eine wesentliche Funktion für die Stabilisierung des Naturhaushaltes und tragen zur Verbesserung der Freiraumversorgung für die Bevölkerung bei. Die Landschaftsachsen sind das Grundgerüst für das flächendeckende Freiraumverbundsystem der Stadt.“ Zitat von Seite 7
„Die Hummelsbüttler-Feldmark-Achse ist mit ihrer landwirtschaftlichen Nutzung, dem relativ dichten Knicknetz und zwei Naturdenkmälern ein geschlossener Landschaftsraum von kulturhistorischer Bedeutung. Sie steht über die Susebek in Verbindung zur Alsterachse und ist wichtiges Städtisches Naherholungsgebiet. Landschaftsräumlich ist die Hummelsbüttler Feldmark mit dem Raakmoor verbunden, das in seinem Kern unter Naturschutz steht und wichtige Funktionen für die Naherholung übernimmt.“ Zitat von Seite 139
Landwirtschaftliche Kulturlandschaft – Struktur und Erzeugung
Die Kerngebiete der landwirtschaftlich geprägten Nutzung sind die Vier- und Marschlande, der Süderelberaum, die Feldmarken von Rissen-Sülldorf, Osdorf und Hummelsbüttel sowie die in den Ortsamtsbereichen Alstertal und Walddörfer liegenden Flächen der nördlichen Hamburger Geest. Sie präsentieren sich als ländliche und landwirtschaftlich strukturierte Freiflächen und sind für die Stadtlandschaft Hamburg vor allem für die Naherholung, den Naturhaushalt und für den Biotop- und Artenschutz von unschätzbarem Wert. Zitat von Seite 71
„Die Hummelsbüttler Feldmark selbst hat noch eine gesunde landwirtschaftliche Struktur. Von den ca. 300 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche werden 120 ha als Dauergrünland und 180 ha als Ackerland genutzt. Vier Betriebe mit einer Größe von 50 – 80 ha sind hier ansässig, ca. 20 ha Grünland werden von Schleswig-Holstein aus bewirtschaftet. Die Susebek durchzieht die Feldmark mit großen Auenbereichen. Naturnahe Landschaft im Bereich der Susebek sind die beiden Naturdenkmale Hüsermoor und Ohlkuhlenmoor. Die Hummelsbüttler Feldmark ist Landschaftsschutzgebiet und wird im Landschaftsprogramm mit der Signatur Schutz des Landschaftsbildes versehen. Beeinträchtigte Bereiche sind im Norden die Deponie Hummelsbüttel … .“ Zitat von Seite 145
Quelle: Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm. Gemeinsamer Erläuterungsbericht. Hrs. v. FHH. Juli 1997.
Download unter: http://www.hamburg.de/flaechennutzungsplan/
1985
Landschaftsachsenmodell für Hamburg
Die Hummelsbüttler Feldmark ist bedeutende Landschaftsachse, wird jedoch im Landschaftsprogramm 1985 noch nicht erwähnt.
Lesetipp: „Landschaftsprogramm Hamburg – Gutachten im Auftrag der Umweltbehörde – Amt für Landschaftsplanung von 1985“. Info-Broschüre Landschaftsachsenmodell
1980
Kiesbagger auf dem Hummelsee (Kiesgrube Borchert) Januar 1980
Bis Anfang der Neunzehnhundertachziger Jahre wurde noch Sand und Kies abgebaut.
Fotografie von Wolfgang Schindler, früherer Anwohner der Hummelsbütteler Feldmark.
1976
Erläuterungsbericht zum Landschaftsplan Hummelsbütteler Feldmark
„Unabhängig von den unterschiedlichen Entwicklungen hat das Planungsgebiet durch seine derzeitige Grünstruktur“ überragende Bedeutung für die Stadthygiene, die Verbesserung des Kleinklimas und damit die Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität in den benachbarten Wohnquartieren. Die Hummelsbütteler Feldmark ist der Ausgangspunkt des eingangs erwähnten Achsenzwischenraums der Regionalachsen nach Kaltenkirchen und Bad Oldesloe. Das Planungsgebiet hat in Verbindung mit dem Großgrün des Ohlsdorfer Friedhofes eine hohe Klimawirksamkeit hinsichtlich Temperaturausgleich, Sauerstoffzufuhr und Luftfilterung für den Stadtorganismus“. […]
Die Aufschüttung der Müllberge im Norden der Hummelsbütteler Feldmark ist im Hinblick auf die Klimawirksamkeit als Fehlentwicklung zu werten, da hierdurch die Frischluftzufuhr aus der freien Landschaft in den Stadtbereich innerhalb der Grünschneise teilweise eingeengt und damit beeinträchtigt wird.“ Zitate von Seite 3
„Als sichtbare Schäden sind die im Bestandsplan dargestellten, zum Teil ausgebeuteten oder noch in Ausbeutung befindlichen Kiesgruben und die Müll- und Schuttablagerungen der Hummelsbüttler Feldmark zu nennen.“ Zitat Seite 25
„Erholungseignung des Landschaftsraums – Der bereits vorhandene und die noch entstehenden Müllberge im Norden der Hummelsbütteler Feldmark sind landschaftsfremde Elemente; im Hinblick auf die Erholungseignung bieten sie jedoch als überragender Aussichtspunkt und bei der Aufnahme der Topografie entsprechender, typischer Freizeit-Aktivitäten eine gute Eignung für intensive Erholung und können die Raakmoor- und Susebeklandschaften sinnvoll ergänzen.“ Zitat Seite 37
„Die besonderen Problembereiche aus landschaftsökologischer Sicht stellen die schon angesprochenen Mülldeponien im Norden der Hummelsbütteler Feldmark dar.“ Zitat Seite 39
Quelle: Erläuterungsbericht zum Landschaftsplan Hummelsbütteler Feldmark und nordöstlch angrenzende Gebiete (1976), hrsg. v. d. FHH. Landschaftsplan-1976-Teil1 (pdf)
[IgHM-Kommentar: Die alten Deponien waren beim Erstellungszeitpunkt des Erläuterungsberichts noch in der Betriebsphase.]
1973
Landespflege im Raum Hamburg: Erkenntnis > Die Feldmark ist hochbedeutend
- „Die Feldmark Hummelsbüttel – seit 1969 unter Schutz gestellt – ist auf hamburgischem Staatsgebiet Wurzel des durch die Aufbauachsen Hamburg/ Kaltenkirchen und Hamburg/ Bad Oldesloe begrenzten Achsenzwischenraumes. „
- „Die noch naturhaft wirkenden Kulturlandschaftsteile haben in der Verflechtungszone von Norderstedt mit den Hamburger Wohnbereichen Fuhlsbüttel/ Langenhorn und Hummelsbüttel/Poppenbüttel als fußläufig zu erschließende Rekreationsbereiche landespflegerisch einen hohen Stellenwert.
- Die landschaftliche Schönheit, die faunistische und floristische und die im Verein mit der zunehmenden Siedlungsdichte städtehygienische Bedeutung dieses Landschaftsteiles beeinflussen den Wohnwert der umliegenden Wohnbereiche, an deren Qualität die Bevölkerung heute und zukünftig erhöhte Anforderungen stellt.“
- Der Senat hat den Wert des Gebietes für die Erholung früh erkannt. Er hat mit Beschluß der Drucksache 451/ 1948 für Teile des Gebietes eine Entwicklung eingeleitet, an die anknüpfend sich als Endstufe eine gezielte Vermehrung des Waldanteils durch Zusammenschluß des Waldes in der Raakmoor-Niederung über die Lemsahler Heide und das Wittmoor mit dem Tangstedter Forst zu einem mit landwirtschaftlich genutzten Flächen durchsetzten Wald- oder Landschaftspark anbietet.
- „Die Deponien werden auf der Grundlage von Projektplänen über Erdgleiche hochgeführt mit dem Ziel, die angrenzenden Baugebiete durch einen zu bewaldenden Höhenzug klar und für die bauliche Entwicklung unüberspringbar von dem naturhaft zu entwickelnden Kulturlandschaftsteil abzusetzen. Daß es möglich sein wird, hier später in der sonst flachen Landschaft ein für Hamburger Verhältnisse optimales Ski- und Rodel-Übungsfeld zu entwickeln, ist ein Wechsel auf die Zukunft… .“
Quelle: Landespflege im Raum Hamburg. Hrsg. v. Der Schriftenreihe des deutschen Rates für Landespflege. 1973. S. 26ff
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1969
Die Feldmark wird erneut unter Schutz gestellt
Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der Gemarkung Hummelsbüttel vom 8. Juli 1969 (HmbGVBl. S. 162, 165).
1938
Gesamte Hummelsbüttler Feldmark wird Landschaftsschutzgebiet
Baustufenplan Hummelsbüttel von 1938, erneut festgestellt 1953
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HUMMELSBÜTTLER FELDMARK
in Landschaftsplänen und Rechtsgrundlage als Landschaftsschutzgebiet
Landschaftsplanverzeichnis Hamburg, Bundesamt für Naturschutz. 2010
Für die Hummelsbüttler Feldmark sind die Pläne von 1976 und 1986 aufgeführt.
Landschaftsplanverzeichnis (pdf)
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KLEINMOORE in Langenhorn/Grenze zu Hummelsbüttel – Landschaftsgeschichte
Verloren, aber nicht vergessen
„Im Nordwesten Hamburgs lagen ehemals wertvolle Moorgebiete. Die an das Raakmoor angrenzenden früheren Langenhorner Moore – Herzmoor und Wildes Moor – sind heute nur noch in den Straßennamen erhalten; Namen wie Diekmoor und Kiwittsmoor erinnern an den ursprünglichen Landschaftscharakter.“ Zitat von Seite 130
Quelle: Landschaftsprogramm (pfd) einschließlich Artenschutzprogramm. Gemeinsamer Erläuterungsbericht. Juli 1997. FHH
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Download-Bereich
Nicht online frei verfügbare Gutachten/Dokumente halten wir hier zum Download bereit.
Mit freundlicher Genehmigung der BSU (Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt) vom 27.09.13. Seit 2015 BUE (Behörde für Umwelt und Energie)
1976
Erläuterungsbericht zum Landschaftsplan „Hummelsbüttler Feldmark“
Landschaftsplan-1976-Teil-1 (pdf)
Landschaftsplan-1976-Teil-2 (pdf)
Landschaftsplan-1976-Teil-3 (pdf)
Landschaftsplan-1976-Teil-4 (pdf)
Aus Datenschutzgründen sind in den elektronischen Dokumenten nicht die Seiten mit den Privatbesitzverhältnissen enthalten.
1986
Gutachten zum Landschaftsplan zum Achsenzwischenraum „Hummelsbütteler Feldmark“ unter Einbeziehung des gesamten Stadtteils Hummelsbüttel, April 1986, hrsg. v. Umweltbehörde, Amt für Landschaftsplanung Hamburg, in Zusammenarbeit mit der Gartenbauabteilung mit Naturschutzreferat Hamburg-Wandsbek. Bearbeiter: Dipl. Ing. Susanne Hardt, Hans-Detlef Schulze und Hans-Rainer Bielfeldt. (Umfang 108 Seite plus Anhang).
Das Kapitel über die Deponien (pdf) und die wichtigsten Zitate aus dem Kapitel über die Deponien (pdf)
Gutachten-Umweltbehoerde-1986-Seite-1-9 (pdf)
Gutachten-Umweltbehoerde-1986-Seite-10-23 (pdf)
Gutachten-Umweltbehoerde-1986-Seite-24-37 (pdf)
Gutachten-Umweltbehoerde-1986-Seite-38-53 (pdf)
Gutachten-Umweltbehoerde-1986-Seite-54-67 (pdf)
Gutachten-Umweltbehoerde-1986-Seite-68-82 (pdf)
Gutachten-Umweltbehoerde-1986-Seite-83-97 (pdf)
Gutachten-Umweltbehoerde-1986-Seite-98-109-Anhang-1 (pdf)
Gutachten-Umweltbehoerde-1986-Anhang-2 (pdf)
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Tauschobjekt: „Deponieerweiterung“ gegen Naturschutzgebiete „Hummelsbüttler Moore“
Schon Jahre vor einem gesetzlich vorgeschriebenen Planfeststellungsverfahren
Senatsanfrage zu Hummelsbüttler Moore Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Monika Schaal (SPD) und Antwort des Senats
Kleine Anfrage vom 09.10.06 (pdf)
„CDU fordert neues Naturschutzgebiet“ „…Es sei geplant, die Bodendeponie Hummelsbüttel zu erweitern…“
Abendblatt-Artikel vom 07.10.2004
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GESETZE UND VERORDNUNGEN
Hamburgisches Natuschutzgesetz
Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG)
Hamburgisches Umweltinformationsgesetz (2005)
Auskünfte z.T. kostenpflichtig! Bei Auskunftswunsch vorab nach Kosten fragen und eine inhaltliche Begründung für die Kosten einfordern.
Link zum Gesetzestext
Zugang
Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz
§ 72 – §77 regelt das Planfeststellungsverfahren
Link zum Gesetzestext
Altlastenverdächtige Flächen und Altlasten in Hamburg
Hrsg. von der BSU Hamburg (Stand 2014)
Hamburgisches Bodenschutzgesetz
Link zum Gesetzestext
Bundesrecht
Kreislaufwirtschaftsgesetz
Link zum Gesetzestext
EU-RECHT (supranationales Recht)
Gesetzestext (pdf)
NSG = Naturschutzgebiet