Grüne Zukunft für die Hummelsbüttler Müllberge
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Chronologie

Die Geschichte der Deponien im Norden der Hummelsbüttler Feldmark

1960er Jahre
In Hamburg wird dringend Bausand-/ -kies benötigt. Geeigneter sandiger Boden wird u.a. an der Nordspitze der Hummelsbüttler Feldmark gefunden.  Zwischen der Straße Kiwittredder und der heutigen Glashütter Landstraße entsteht eine erste große Sand-/Kiesgrube. Diese Grube soll auf Wunsch der Bevölkerung im Norden und der Politiker nach dem Ende der Ausbaggerung Deponie werden.

1967
Im Januar 1967 erhält die Fa.  Borchert die Genehmigung, die Sandgrube zu verfüllen und diese dabei als Mülldeponie zu nutzen. Offiziell zugelassene Materialien sind Gartenabfälle, Kartons, Sperrmüll, Verpackungsmaterial. Die umliegende Bevölkerung entsorgt daraufhin jahrelang sonnabends ihren Müll [siehe die Jahre 1967-1976].

Die Hamburger Naturschutzbehörde ist von Anfang an sowohl gegen den Sand-/Kiesabbau als auch gegen die neue Deponie.

1967-1974
In der Theorie Deponiekontrollen. In der Praxis legale UND illegale Deponierung. Die Deponien werden von Anbeginn an auch aufgrund von willkürlicher oder unzureichender Deponiekontrolle mit Hausmüll aller Art (auch Arzneimittel), Sperrmüll (Kühlschränke u.a. Elektrogeräte bis zu Autowracks), und Sondermüll (Lacke, Farben, Schweröle, Pestizide, generell Chemikalienbehälter) und anderen nicht mehr definierbaren Stoffen verfüllt.

Aktennotizen verschiedener Behörden aus den Jahren 1970-1974 belegen, dass die Deponiekontrolle versagt und dass ein geregelter Deponiebetrieb nicht stattfindet. Lokalpolitiker besuchen die Deponien und machen Fotos von den Zuständen.

Die schlimmsten Auswüchse an Deponiegut wie z.B. die Autowracks werden später auf Antrag der Behörden entfernt. [Über die Art und Menge der entfernten Materialien  liegen der IgHM keine Angaben vor. ]

1970
Die erste Deponie (Borchert 1) ist bereits nach 3 Jahren verfüllt und der von der Naturschutzbehörde geforderte Aufbau zum Berg wird vorangetrieben. Der Aufbau soll eine spätere gewerbliche Nutzung des Gebietes verhindern.

1971
Neuer Sandabbau wird genehmigt und zwei weiteren Sandgruben in direkter Nachbarschaft zur bestehenden Deponie entstehen. Betreiber:  Fa. Borchert und Fa. Herr, beide aus Hummelsbüttel. Zugelassen waren bei diesen Deponien „offiziell“ nur Schutt, Böden und Gartenabfälle.

1973
Neue Auflagen für den Deponiebetrieb  (Borchert). Zugelassen sind jetzt „offiziell“ Erdaushub, Bauschutt, Formsand, Filterkies. Die Deponie ist wochentags für die Bevölkerung gesperrt. Am Sonnabenden darf die Bevölkerung weiterhin Müll abliefern.

1974
Private Müllabladung auf den Deponien darf „offiziell“ nicht mehr stattfinden, inoffiziell geht das private Abkippen von Müll weiter.

Die Lage der drei Deponien und der drei späteren Deponiehügel:
Nördlich die Deponie Herr.  Südöstlich die 1. Deponie Borchert. Südwestlich die 2. Deponie Borchert.

Nach Verfüllung der Deponien Herr und Borchert 2 bis zur Bodengleich wird per Planfeststellungsverfahren die Aufhöhung auf 40 m festgelegt.

1976
Planfeststellungsbeschluß für die Erweiterung einer Erdaushub- und Bauschuttdeponie im Bezirk Wandsbek zwischen den Straßen Glashütter Landstraße und Kiwittredder. Einwendungen von Poppenbüttler Bürgern werden als „unbegründet“ zurückgewiesen. Zitat: „„Die schlechten Erfahrungen, die die Einwender angeblich in früherer Zeit mit der Deponie Borchert gemacht haben, können zur Beurteilung des erweiterten Teils der Deponie Borchert nicht herangezogen werden.“

Der Erläuterungsbericht zum Landschaftsplan Hummelsbüttler Feldmark sieht bestehende Deponien als großes Problem für die Feldmark.

Landschaftsplan-1976-Teil-1 (pdf)

Landschaftsplan-1976-Teil-2 (pdf)

Landschaftsplan-1976-Teil-3 (pdf)

Landschaftsplan-1976-Teil-4 (pdf)

 Veröffentlichung des Landschaftsplans mit freundlicher Genehmigung der Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (27.09.13)

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1982
Beendigung der Deponieverfüllung auf der Deponie Borchert 2. Im Süden der Deponie 2 bleibt die vollgelaufene Grube bestehen, dieser Baggersse Borchert wird später Hummelsee genannt.

Die Fa. Herr erhält per Genehmigungsbescheid vom 19.02.1982 die Erlaubnis, die Zwischenräume zwischen drei entstandenen Bergen bis auf 30 m Höhe aufzufüllen. Offiziell dafür zugelassen sind Erdaushub, Bauschutt, Bäume und Sträucher. Ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) muss bei den Behörden eingereicht werden.

1984
Beendigung der Ablagerung auf dem Hügel der Deponie Herr.

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Foto: Deponieaufschüttung Frühjahr 1986
My beautiful picture

1986 – Trinkwasserbrunnen-Skandal UND

1986-1987 Weitere Deponiepläne (trotz Skandal)

Trinkwasserbrunnenskandal in den Siedlungen der nördlichen Hummelsbüttler Feldmark.

Ab Januar 1986 müssen aufgrund von Schadstofffunden sukzssesive alle Trinkwasserbrunnen der Feldmark-Bewohner geschlossen werden. Den Anwohnern wird in der Folgezeit unter Androhung von Strafe (500 DM) die weitere Nutzung der Brunnen untersagt. Es kommt zum zwangsweisen Anschluß der Häuser an das städtische Trinkwassernetz.

Als Verursacher nehmen anfänglich sowohl die Behörden als auch die Politik als auch die Presse  die Altdeponien Borchert und Herr ins Visier.  Die zuständige Behörde (Baubehörde) für die Deponien weist in der Folgezeit diesen Verdacht allerdings immer vehementer zurück.

Ein Landschaftsgutachten der Umweltbehörde kommt im April 1986 jedoch zum Schluss, dass die Altdeponien an der Trinkwasservergiftung definitiv Schuld seien. Der Hintergrund des Gutachtens war die später nicht realisierte Anlage einer Hausmülldeponie [mehr Infos unten] zwischen der Glashütter Landstraße und dem Jersbeker Weg. Die Gutachter fassten aufgrund ihrer umfangreichen Untersuchungen die damaligen Deponiepläne in wenigen prägnanten Sätzen zusammen:

Aus den Planungsansätzen und Kriterien der Beurteilungsmöglichkeiten von Altlasten wird klar ersichtlich, daß jede weitere Deponieanlage egal mit welchen Stoffen und unter welchem Namen (Hausschutt, Baustellenabfälle, Hafenschlick, Industriemüll, Sperrmüll, Sondermüll, Klärschlamm, hausmüllähnliche Stoffe, Hausmüll, Gartenabfälle, Laub etc) im  Planungsraum Hummelsbütteler Feldmark nur abgelehnt werden kann
Zitat aus dem Gutachten der Umweltbehörde, 1986. S. 64

Gutachten-1986 Teil 2- Seite-54-67.(pdf)

1986/1987 –  Trotz Skandals eine Hausmülldeponie-Planung in der Feldmark

Trotz Trinkwasserbrunnenskandals und Beerdigung der Hausmülldeponiepläne plante der Senat erneut weitere Deponierungen in der Hummelsbüttler Feldmark

1987 –  Pläne zur Deponierung von verunreinigtem Boden der Schadstoffkategorie I und II in Hummelsbüttel
aus dem Bauvorhaben der Volksfürsorge auf dem ehemaligen Gaswerkgelände an der Osterbekstraße
Der Senat unterstützt die Pläne der Volksfürsorge, die verunreinigten Böden des ehemaligen Gaswerkgeländes abzutragen und Teile davon in der Hummelsbüttler Feldmark zu deponieren. Der Senat antwortet jedoch auf eine parlament. Anfrage im Oktober 1987 (Drucksache 13/489), dass nach Hummelsbüttel kein Boden abgefahren wurde. Jedoch seien „im Rahmen eines Untersuchungsprogramms zur Einteilung der Aushubmengen in die Kategorien I bis III [siehe Anlage] bisher ca. 608 Kubikmeter nach Schönberg/DDR und ca. 1190 Kubikmeter nach Hummelsbüttel abgefahren“ worden.

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1988
Ein Gutachten der GAL Alstertal, erstellt durch die Umweltgruppe Physiker/Geowissenschaftler, kommt hinsichtlich der Trinkwasserbelastung u.a. zum Schluss, dass zumindest die Brunnen direkt westlich und östlich der alten Deponien von Ausblutungen der Altdeponien verschmutzt wurden.

“Vielleicht eine Streichholzschachtel voll Dreck.” Dieter Mahnke, abgewählter Bezirksamtsleiter von Wandsbek am 7.11.1984 über seine Müllberge. Eine Studie über die Grundwasserverunreinigungen in Hamburg-Hummelsbüttel

Gutachten der GAL Alstertal – Teil 1

Gutachten der GAL Alstertal – Teil 2

Die Fa. Eggers stellt einen Antrag zur Erweiterung des Deponiekomplexes Herr/Borchert in Hummelsbüttel. Es sollen „nur Stoffe abgelagert werden, die bereits in der Vergangenheit auf diese Boden- und Bauschuttdeponien verbracht werden durften“ (FHH, Umweltbehörde, Der Senator Kuhbier. Schreiben an den Deutschen Siedlerbund vom 29.06.1988)

1989
Die Verfüllung der Zwischenräume wird beendet. In den Jahren zuvor kam es wiederholt zu Verstößen gegen die behördliche Auflagen.

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1990
Die Fa. Eggers plant eine Erweiterung der Talverfüllung. Dafür ist ein Genehmigungsverfahren gemäß § 7 Abs. 2 des Abfallgesetzes erforderlich. (Kleine Anfrage v. 2.10.1990/Drucksache 13/6828)

Daten zur Belastung des Hummelsees liegen noch nicht vollständig vor. „Nach den biologischen Befunden weist der See eine mittlere Belastung auf. Ein Zutritt von größeren Mengen an belastetem Deponiesickerwasser konnte bisher nicht nachgewiesen werden.“ (Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage v. 2.10.1990/Drucksache 13/6828)

1991
Die Fa. Eggers (damals Firmensitz in Poppenbüttel) erhält per vereinfachtem Genehmigungsverfahren (Plangenehmigung)  die Erlaubnis, die Deponiehügel aufzufüllen und alles auf 40 m Höhe (ab Bodenniveau) zu begradigen. Die verwendeten Materialien werden stark eingeschränkt.

Offiziell zugelassen werden nur noch Erdaushub aus Tiefbauarbeiten. Maximal 15% davon können aus mineralischen Bestandteilen bestehen. Bis zu 5% aus anorganischem Material. Bei verdächtigem Bauaushub muss ein Sachverständiger die Unbedenklichkeit feststellen.

1996
Die Fa. Eggers  erhält per vereinfachtem Genehmigungsverfahren (Plangenehmigung)  die Erlaubnis, die Betriebszeit der Deponie zu verlängern. Im Plangenehmigungsbescheid werden Grenzwerte festgelegt.

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Blick von den Hummelsbüttler MÜllbergen Richtung Hamburger Innenstadt.
Müllberge: Blick Richtung Innenstadt

2001
Die Fa. Eggers  erhält per vereinfachtem Genehmigungsverfahren (Plangenehmigung)  die Erlaubnis, die Betriebszeit der Deponie zu verlängern.

2002
Die Fa. Eggers beginnt erste Planungen für eine Deponieerweiterung.

2003
Erster Scoping-Termin  der Fa. Eggers mit der Behörde und dem Bezirk hinsichtlich einer neuen Deponie. Anlass:  Die gesetzlich vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).

2004
Die Auffüllung der alten Deponiefläche wird beendet. Beginn der Renaturierungsphase.

Planungsstillstand:  Die bestehende Bodendeponie ist immer noch Teil des Landschaftsschutzgebietes und die geplante neue Deponiefläche  immer noch im Privatbesitz.

2007
Die Bodenkommission der FHH stimmt den Ergebnissen von Grundstücksverhandlungen über einen Flächentausch zu.

2008
Herausnahme der geplanten Deponiefläche (Flurstück 11)  aus dem Landschaftsschutz. Einrichtung des Naturschutzgebietes Hummelsbüttler Moore.

2009
Die neue „Deponieverordnung“ tritt in Kraft. Sie regelt sowohl die Pflichten bei der Einrichtung einer Deponie als auch die Deponietechnik,  den Deponiebetrieb und die Stillegung.

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2010
Erste Präsentation der Deponiepläne vor dem Umweltausschuß in Wandsbek (Sitzungsniederschrift).
Das für die Deponie vorgesehene Privatgelände (Flurstück 11, eine Wiese) wird von der Stadt Hamburg gekauft.

2011
Die Stadt Hamburg vermietet im September die erworbene Wiese (geplantes Deponiegelände = Flurstück 11) an die Fa. Eggers. Im Mietvertrag steht u.a. „Mit diesem Mietvertrag soll eine weitere Verfüllung geregelt werden, da durch den Ankauf des Flurstücks 11 von Hummelsbüttel eine erneute Deponierung von etwa 320.00 qm Deponiegut möglich ist“ .

Unter Zweckbestimmung im Mietvertrag steht: „Das Mietobjekt wird ausschließlich als Deponiefläche nach Maßgabe des noch zu erteilenden Zulassungsbescheides der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt vermietet“ (Seite 1 des Vertrags 443/27 / FB4.7.11 500-530/0006)

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2013 – Januar
Zweite Praesentation der abgeänderten Deponiepläne vor dem Umweltausschuß in Wandsbek (Sitzungsniederschrift)

2013 – Feburar
Das Abendblatt berichtet am 06.02. über die neuen Deponiepläne in Hummelsbüttel. Der Artikel alarmiert einige Anwohner.

2013 – April-Juni-September
Gründung der Interessengemeinschaft (Ig) in der Heidberg-Siedlung (Langenhorn). In den Folgemonaten treten weitere Bürger aus Poppenbüttel, Langenhorn und Hummelsbüttel der Initiative bei.

2013 – August
1. August: Das Planfeststellungsverfahren beginnt offiziell. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung muss durchgeführt und Naturschutzverbände sowie die  Öffentlichkeit beteiligt werden. Planfeststellungsbehörde ist die Hamburger Umweltbehörde.

Am Verfahren beteiligte Fachdienststellen in Hamburg

  • Bezirksamt Wandsbek
  • Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
  • Behörde für Inneres und Sport
  • Kulturbehörde: Amt für Denkmalschutz,
  • Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
  • Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation

Am Verfahren beteiligte gesetzlich anerkannte Naturschutzverbände in Hamburg

  • BUND –  Bund für Umwelt und Naturschutz
  • ARGE Naturschutz (Nabu, Botanischer Verein zu Hamburg u.a.)
  • Angelsport Verband Hamburg (Pächter des Hummelsees)

2013 – Oktober

Im Oktober endet die Frist für Einwendungen von Bürger/innen. Insgesamt werden nahezu 10.000 Einwendungen (Sammel- und Einzeleinwendungen) bei der Planungsbehörde eingereicht.

2013 – November

Die Planungsbehörde stellt an das Unternehmen Eggers Nachforderungen auf Grundlage der ersten Prüfungen der Unterlagen und der Stellungnahmen bzw. Einwendungen.

2015 – Januar/März

Die Planungsbehörde klärt mit dem Unternehmen Eggers die Nachlieferung der fehlenden bzw. unvollständigen Unterlagen. Auf Anfrage der IgHM im März gibt die Umweltbehörde bekannt, dass mit einem Erörterungstermin nicht vor 2016 gerechnet werden kann.

2016 -2022 

Das Planfeststellungsverfahren ruht.

Geplante Deponiefläche

Geplante Deponiefläche (Flurstück 11)

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Auszug aus der Quellenliste inkl. ausgewählter Zitaten

LITERATUR

Victoria Keller: Was steckt im Poppenbüttler Müllberg drin. In: Poppenbüttel: Porträt eines Stadtteils,
hrsg. von Jürgen Mirow, Hamburg 2003, S. 236-245 -ISBN: 3-8334-0169-9
Dokument zum Downloaden (pdf), mit freundlicher Genehmigung von Jürgen Mirow.

LITERATURTIPP:   Das gesamte Sammelwerk „Poppenbüttel: Porträt eines Stadtteils“ basieret auf langer, exzellenter Recherchearbeit von Schüler/innen des Heinrich-Heine-Gymnasiums in Hamburg-Poppenbüttel. Neben der Zusammentragung beachtlicher schriftlicher Quellen haben die Schüler/innen auch Interviews mit Zeitzeugen geführt.

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Verwendete Quellen

GUTACHTEN & ERLÄUTERUNGSBERICHT

Gutachten zum Landschaftsplan zum Achsenzwischenraum „Hummelsbütteler Feldmark“ unter Einbeziehung des gesamten Stadtteils Hummelsbüttel,  April 1986, hrsg. v. Umweltbehörde, Amt für Landschaftsplanung Hamburg, in Zusammenarbeit mit der Gartenbauabteilung mit Naturschutzreferat Hamburg-Wandsbek. Bearbeiter: Dipl. Ing. Susanne Hardt, Hans-Detlef Schulze und Hans-Rainer Bielfeldt. (Umfang 108 Seite plus Anhang).
Zitate aus dem Gutachten 1986 >

Erläuterungsbericht zum Landschaftsplan Hummelsbütteler Feldmark und nordöstlch angrenzende Gebiete (1976), hrsg. v. Freie und Hansestadt Hamburg. Verfasser: Ernst Springler, 2381 Schleswig-Busdorf. (Umfang 83 Seiten)

Beide Dokumente sind online unter Links/Quellen verfügbar >

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BEHÖRDENDRUCKSACHEN

„Erweiterung der Bodendeponie Hummelsbüttel“ (22.01.2013)
Auszug aus der Niederschrift der 15. Sitzung des Gremiums Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz am 22.01.2013. Tagesordnungspunkt 3.1; Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Wandsbek, Bezirksversammlung.

„Erweiterung der Bodendeponie Hummelsbüttel“ (22.01.2013)Präsentation (pfd)
Präsentation der Fa. Eggers..  Anhang zum Auszug aus der Niederschrift der 15. Sitzung des Gremiums Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz am 22.01.2013, Hamburg-Wandsbek. (Umfang 20 Seiten)

„Erweiterung der Bodendeponie Hummelsbüttel“ (15.06.2010)
Auszug aus der Niederschrift der 20. Sitzung des Gremiums Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz am 15.06.2010. Tagesordnungspunkt 2.1. Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Wandsbek, Bezirksversammlung. Drucksachen-Nr. 18/4359

„Instandsetzung der Wege zur Bodendeponie Hummelsbüttel“ (08.11.2012)
Mitteilung des Bezirksamts.  Beschluss des Regionalausschusses Alstertal vom 08.11.2012
(Drs.-Nr.: 19/2850); Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Wandsbek. Drucksachen-Nr. 19/3370,
vom 11.03.2013

„Energiepark für die Bodendeponie in Hummelsbüttel“ (16.09.2011)
Beschlussvorlagedes Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Wandsbek, Drucksachen-Nr. 19/0834, 16.09.2011

„Freizeitnutzungen und -verhalten am Hummelsee in Hummelsbüttel“ (13.05.2011)
Große Anfrage der SPD-Fraktion Wandsbek. Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Wandsbek, Bezirksversammlung. Drucksachen-Nr. 19/0266 vom 13.05.2011

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Alle als Download angebotenen Drucksachen entstammen den online frei zugänglichen Datenbanken des Bezirks Wandsbek oder der Hamburgischen Bürgerschaft.

Selber nach Drucksachen in der Datenbank der Bezirksversammlung Wandsbek recherchieren >

Selber nach Drucksachen in der Datenbank der Hamburgischen Bürgerschaft recherchieren >

Suchbegriffe z.B. : Bodendeponie oder Hummelsee oder Müllberge Hummelsbüttel

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Grundwasserschutz in Hamburg – Bilanz und Perspektive (22.05.2001)

Mitteilungen des Senats an die Bürgerschaft Drucksachen-Nr. 16/6083, 22.05.2001

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Schreiben der  Freien und Hansestadt Hamburg –
Bezirksamt Wandsbek – Naturschutzreferat (25.10.1990)
Bernd Baumgartner  an die Interessengemeinschaft Heidberg vom 25.10.1990
Aktenzeichen: W/NR Sonderordner Hummelsbüttler Feldmark
Zitat: “Der Landschaftsplan Hummelsbütteler Feldmark befindet sich noch in der Entwurfsphase.
Die Arbeiten daran mussten zunächst einmal wegen anderer vordringlicher Aufgaben zurückgestellt werden.“

„Betrifft: Deponie Hummelsbüttel“  (2.10.1990)
Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dagmar Pelzer (fraktionslos)
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg
13. Wahlperiode – Drucksache 13/6828 vom 2.10.1990
[Anfrage enthält ausführliche Fragen zu Grundwasserverunreinigung westlich der Deponien, Talverfüllung, Schadstoffbelastung, Schmidtsche Koppel an der Westflanke der Deponie Herr, Freizeitaktivitäten für die Öffentlichkeit.]

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EXPERTISEN/BERICHTE über die Schadstoffbelastung

der Trinkwasserbrunnen in der Hummelsbüttler Feldmark

„Vielleicht eine Streichholzschachtel voll Dreck.“
Dieter Mahnke, abgewählter Bezirksamtsleiter von Wandsbek am 7.11.1984 über seine Müllberge.
Eine Studie über die Grundwasserverunreinigungen in Hamburg-Hummelsbüttel,
deren Ursachen  und der Umgang der Verwaltung mit diesem Problem.
Band I und II. Hrsg. von die Grünen/GAL Alstertal und Umweltschutzgruppe
Physik/Geowissenschaften e.V. Hamburg 1988.

Expertise GAL 1988 Teil 1 (pdf)

Expertise GAL 1988 Teil 2 (pdf)
Mit freundlicher Genehmigung der Fraktion „Die Grünen“, Wandsbek vom 15.09.2013

Veröffentlichung der Umweltschutzgruppe Physik/Geowissenschaften
„Mentholbonbons  und Kohlköpfe“   (ohne Datum, mind. 1989) –  Mentholbonbons und Kohlköpfe >

„Grundwasser in Hamburg“   (ohne Datum, mind. 1989)  –  Grundwasser in Hamburg >

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Zitate aus Senatsanfragen u.ä. zu Deponieplänen in den 1980er Jahren

  • Deponieplanung Nr. 1 Errichtung einer Hausmülldeponie westlich neben den alten Bodendeponien.
  • Deponieplanung Nr. 2 Erweiterung der Baustoffdeponie an den alten Bodendeponien (Volksfürsorge-Gelände-Sanierung)

Bürgerinitiativen und Bürgerproteste formierten sich. Keine der Deponie-Planungen in der Feldmark wurde realisiert.

1987 

Sanierung des Volksfürsorge-Neubaugeländes (ehem. Gaswerkgelände) an der Osterstraße

16.10.1987
Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Jürgens (Grüne/GAL) . FHH, Bürgerschaft. Drucksachen-Nr. 13/489

Welche Mengen an Boden wurden bisher […] -nach Hummelsbüttel abgefahren

ANTWORT DES SENATS:
Zu 14. Nach Hummelsbüttel wurde kein Boden abgefahren.

Dem Senat ist im übrigen bekannt, daß die Volksfürsorge AG im Rahmen eines Untersuchungsprogramms zur Einteilung der Aushubmengen in die Kategorien I bis III [siehe Anlage] bisher ca. 608 Kubikmeter nach Schönberg/DDR und ca. 1190 Kubikmeter nach Hummelsbüttel abgefahren hat.

27.04.1987
Schreiben der Freien und Hansestadt Hamburg – Baubehörde 

Der Präses Senator Wagner an die Siedlergemeinschaft Heidberg e.V.
„Zur Sache möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Baubehörde eine Errichtung einer Hausmülldeponie in der Hummelsbütteler Feldmark nicht mehr verfolgt. Die Gründe sind nach vorliegenden Erkenntnissen u.a.: Die vorhandenen Belastungen des oberen Grundwasserhorizonts; der zu geringe Abstand eines solchen Projekts zur Wohnbebauung.“

26.02.1987
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ortsausschusses Alstertal/ Bezirk Wandsbek 

„Bodendeponie in Hummelsbüttel“
a)     Sachstandsbericht über den Stand der Untersuchungen der Grundwasserverunreinigungen
b)    Erläuterung der Antwort über des auf die Kleine Anfrage des Abg. Röders betr.: Planungen zur Einrichtung einer neuen Deponie in Hummelsbüttel.

 24.02.1987
Tischvorlage für die Senatssitzung am 24.02.1987 ‚Vertraulich!’ 
„Bauvorhaben der Volksfürsorge Lebensversicherung AG an der Osterbekstraße“
Berichterstatter: Senator Kuhbier, Staatsrat Dr. Vahrenholt
Themen u.a. Boden- und Bauschuttdeponie Herr in Hummelsbüttel für Bodenaushub derKategorie II 

21.01.1987
Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Berdt Röder. FHH, Bürgerschaft. Drucksachen-Nr. 12/250
Titel „Planungen zur Errichtung einer neuen Deponie in Hummelsbüttel“

14.12.86
Große Anfrage der CDU. Betr. Müllnotstand durch Abhängigkeit von Schönberg. FHH, Bürgerschaftl. Drucksache 12/100

„Aufgrund der Ergebnisse des Flächensuchprogramms hat der Senat am 5. März 1986 entschieden, dass zwei Flächen nahe der Landesgrenze in Höltigbaum und Hummelsbüttel durch Landschaftsgutachten auf ihre Eignung als Standort für eine Hausmülldeponie untersucht werden sollen. Die Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen.“  [Anm. IgHM Das Gutachten wurde bereits im April 1986 erstellt]

21.01.1987
Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Berndt Röder (CDU) 

Betr. Planungen zur Errichtung einer neuen Deponie in Hummelsbüttel
„In der Antwort auf die Große Anfrage der CDU (Drucksache 12/100) berichtet der Senat von seiner Entscheidung, dass nahe der Landesgrenze in Hummelsbüttel eine Fläche als Standort für eine Hausmülldeponie untersucht werden soll.  Fragen [siehe Einzelfragen inkl. Antworten unten]“

ANTWORT DES SENATS:
„Den Überlegungen für eine Deponiefläche in Hummelsbüttel ist ein Landschaftsgutachten für die Hummelsbüttler Feldmark vorgeschaltet. Damit soll u.a. festgelegt werden, ob sich in diesem Raum ein Standort für eine Deponie eignet. Eine solche Deponie könnte nur auf der Grundlage eines abgeschlossenen Planfeststellungsverfahrens eingerichtet werden“.

„Frage 1. Um welche Fläche handelt es sich  (bitte genaue Belegenheit angeben)?

ANTWORT DES SENATS:
Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt im nördlichen Teil der Hummelsbüttler Feldmark.“

„Frage 2. Welche Ergebnisse haben die Arbeiten am Landschaftsgutachten bisher ergeben?

ANTWORT DES SENATS:
Die Arbeiten am Landschaftsgutachtens „Hummelsbüttler Feldmark“ sind noch nicht abgeschlossen.“
[Anm. IgHM Das Gutachten wurde bereits im April 1986 erstellt]

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1986

8. April 1986
Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft. Trinkwasserversorgung Hummelsbüttel. FHH Drucksache 11/6016

Glashütter Müllberg nördlich der Poppenbüttler Straße; Ablagerung von Bauschutt, Bodenaushub, Hausmüll und ähnlicher Abfälle, vermutlich auch Industrieabfälle in den Jahren 1959 bis 1969. Abgelagert hat in dieser Zeit auch die Hamburger Stadtreinigung. Der Müllberg würde in den letzten Jahren durch Norderstedt weiter aufgehöht. Näheres ist hierzu bisher nicht bekannt.“
Drucksache 11/6016

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1976

Planfeststellungsbeschluß für die Erweiterung einer Erdaushub- und Bauschuttdeponie im Bezirk Wandsbek zwischen den Straßen Glashütter Landstraße und Kiwittredder

FH, Baubehörde, Hamburg, den 19. Mai 1976, Baurechtsamt 41, Az.: 60.10-577

[…] „Die beiden vorhandenen Kontrollbrunnen sind entsprechend der Aufhöhung des Geländes so mittels vierzölligen verzinkten Stahlrohren zu verlängern, daß jederzeit Wasserspiegelmessungen und Wasserprobenahmen möglich sind.“ […] Die Brunnen sind halbjährlich im Mai und November zu beproben.

[…] „Darüber hinaus kann auf dem Wege über die festgestellte Deponie mit vergleichsweise geringem Einsatz öffentlicher Mittel die  Herrichtung eines attraktiven Naherhohlungsgebiets erreicht werden.“
Zitat von Seite 9:
[…] „Die Fortführung der Beprobung des Grundwassers mindestens bis zum Abschluß des Deponiebetriebs ist erforderlich zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit. Eine Erhöhung der Probehäufigkeit oder die Verpflichtung des Antragstellers, auch andere Brunnen zu  beproben, ist nach Überzeugung der Planfeststellungsbehörde nicht erforderlich.

[…] „Die schlechten Erfahrungen, die die Einwender angeblich in früherer Zeit mit der Deponie Borchert gemacht haben, können zur Beurteilung des erweiterten Teils der Deponie Borchert nicht herangezogen werden. Zum einen waren früher für die Deponie Borchert auch andere Abfälle zugelassen, zum anderen ist durch den Erlaß des Abfallbeseitigungsgesetzes eine bessere Kontrolle sichergestellt.“ […]
Die Planfeststellungsbehörde ist davon überzeugt, daß in der Vergangenheit aufgetretene Mißstände ihre Ursache nicht in der persönlichen Unzuverlässigkeit des Antragstellers hatten, sondern vielmehr auf einer bis vor kurzem noch allgemein zu beobachtenden Nachlässigkeit beim Umgang mit Abfällen beruhten.“

[…] „Die Einwendung L. und B. [Anm. IgHM: Namen gekürzt aus Datenschutzgründen] hinsichtlich einer möglichen Grundwassergefährdung ist durch die Auflagen zur Grundwasserüberwachung erledigt“.

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PRESSEBERICHTE 

(Hervorhebungen durch die IgHM)

2000 – 

 „Schutzbedürftig“
„Für den Antragsteller Ulf Lafferenz, CDU-Abgeordneter Bezirksversammlung Wandsbek, könnte mit der Schaffung des Naturschutzgebietes ein langgehegter Wunsch in Erfüllung gehen. […] 

Der Ausbau der Flughafen-SBahn-Linie kommt ihm dabei wie gerufen, denn für die Lagerung des Bodenaushubs, der bei dieser Baumaßnahme anfällt, muss die Bodendeponie Hummelsbüttel um eine zwischen ihr und der Glashütter Landstraße gelegene landwirtschaftlich genutzte Fläche erweitert werden. Diese Ausdehnung der Deponie, so schreibt es der Gesetzgeber vor, erfordert jedoch eine Ausgleichsmaßnahme. Und die soll darin bestehen, „die beiden relativ kleinen Naturdenkmäler, die dazwischen liegenden Ackerfluren, ein etwa 1,5 km langes Teilstück der Susebek und das neu hergerichtete Kiwittsmoor zu dem Naturschutzgebiet ‚Hummelsbütteler Moore’ zu verbinden.
In: Alster-Net  vom Oktober 2008, S.30

„CDU fordert neues Naturschutzgebiet“
„Die CDU-Fraktion der Wandsbeker Bezirksversammlung setzt sich in einem Antrag für ein Naturschutzgebiet Hummelsbüttler Moore ein. Es sei geplant, die Bodendeponie Hummelsbüttel zu erweitern. Dafür werde eine landwirtschaftlich genutzte Fläche westlich der Mülldeponie aus dem Landschaftsschutz herausgenommen, so daß ein geschlossenes Naturschutzgebiet entstehen könne.“
In:  Hamburger Abendblatt vom 07.10.2004

1990 – 1999

„Bauschutt muss in Sortieranlage“
„Baustellenabfälle und belasteter Bauschutt müssen künftig in die elf  Sortieranlagen in und um Hamburg gebracht werden, beschloß der Senat. Grund: Jedes Jahr landen mehrere hunderttausend Tonnen Bodenaushub, Straßenaufbruch und Bauschutt nicht in den Sortieranlagen, sondern auf Deponien.
In: Hamburger Abendblatt vom 22.12.1994

1980 – 1989

„Wie kam das Gift ins Wasser?“ 

„Noch immer keine Spur von den Umweltsündern“
In: Hamburger Abendblatt vom 07.04.1989

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„Gegen weiteren Müll“
„Gegen eine Erweiterung der Bodendeponien in der Hummelsbütteler Feldmark haben sich die Kommunalpolitiker im Alstertal ausgesprochen. Sie befürchten, daß bei einer Ausweitung der beiden vorhandenen Müllberge die benachbarten Naturdenkmäler Ohlkuhlenmoor und Poppenbütteler Graben durch Salze zerstört werden. Die Umweltbehörde will das Deponiegelände für Bauschutt-Ablagerungen erweitern.“
In: Hamburger Abendblatt vom 01.07.1988

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CDU will Hausmüll- Deponie stoppen“
„Empört hat die CDU-Burgerschaftsfraktion auf Pläne reagiert, in der Hummelsbütteler Feldmark eine Hausmülldeponie anzulegen. Der Abgeordnete Berndt Röder: „Wir werden nicht hinnehmen, daß eines unserer wichtigsten Naherholungsgebiete so gefährdet und entwertet wird!“ […]

Bereits seit März vergangenen Jahres beschäftigt sich der Senat mit den Deponie-Plänen. Danach geht es um eine bis zu 200 000 Quadratmeter (20 Hektar) große Fläche im nördlichen Teil der unter Landschaftsschutz gestellten Feldmark. Begrenzt wird das Gebiet von der Glashütter Landstraße, dem Glashütter Stieg und dem Jersbeker Weg. Die Deponie soll so groß angelegt werden, daß sie für rund 20 Jahre ausreicht. […] CDU-Umweltsprecher Dr. Roland Salchow meinte dazu, eine solche Großdeponie würde irreparable Landschaftsschäden verursachen: „Der Plan ist unverantwortlich, zumal die Hummelsbüttler Feldmark an der schon vorhandenen Deponie zu tragen hat.“ Beeinträchtigt würden vor allem der Raakmoorgraben und der Bornbach, in deren Quellgebiet die Deponie liegt. Außerdem fließt das oberflächennahe Grundwasser direkt in Richtung Wasserwerk Langenhorn.
In: Hamburger Abendblatt vom 03.03.1987

„Wohin mit Hamburgs Giftmüll?“
In: Hamburger Abendblatt Nr. 55 vom 6.03.1987

„Umweltschutzgruppe zur Hummelsbütteler Trinkwasser-Affäre ‚Deponien sind mitschuldig'“
„Im Auftrag einiger betroffener Anlieger hat die Gruppe [Anm. IgHM: Umweltschutzgruppe Physik/Geowissenschaften] die inzwischen offiziell vorliegenden Daten ausgewertet und kommt zu dem Ergebnis, dass zumindest für die Brunnen an der Glashütter Landstraße und am Kiwittredder in unmittelbarer Nähe der beiden Müllberge Borchert und Herr „ziemlich eindeutige Hinweise auf die Verunreinigung des Grundwassers durch aus den Deponien in den Untergrund dringendes Sickerwasser vorliegen – und dies bereits seit etwa 1977/78
In: Alsterdorf-Nachrichten vom 15.01.1987

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„Erste Zwischenergebnisse beweisen es: Das Brunnenwasser ist absolut giftig“
Für die Anwohner steht ziemlich sicher fest, daß die Wasservergiftung von den beiden Hummelsbüttler Bodendeponien an der Glashütter Landstraße herrührt. Wie berichtet, wurden Betroffene, die private Erkundigungen auf dem Deponiegelände machen wollten, massiv von den Arbeitern bedroht und erhielten anonyme Anrufe, die sogar in Morddrohung gipfelten. […]
„Auf giftige Stoffe untersucht wurden Wasserproben aus privaten Trinkbrunnen in den Straßen Glashütter
Landstraße, Hattsmoor, Wildes Moor und Dweermoor“.
In: Alsterdorf-Nachrichten vom 10.04.1986

„Was ist drin im Brunnenwasser? Analytiker suchen nach Giftstoffen“
„Wir wissen, dass da was drin ist, aber was das ist, können wir noch nicht sagen“ Mit diesen Worten fasst Dr. Otto Bauer von der Anstalt für Hygiene den Stand der Untersuchungen auf Giftstoffe im Grundwasser der Hummelsbüttler Feldmark zusammen.
[…]
Die Baubehörde hat inzwischen begonnen, den Verursacher zu ermitteln, und wird dabei insbesonders klären, inwieweit ungenehmigte Ablagerungen auf den beiden benachbaraten Bodendeponien Borchert und Herr für die Wasserverseuchung verantwortlich sind.“
In: Alstertal-Nachrichten vom 06.02.1986

„Hummelsbüttel – Gift in Brunnen – 40 Familien ohne Wasser“
„Gestern wurden in Hamburg wieder sieben Brunnen geschlossen – das Wasser ist mit chlorierten Kohlenwasserstoffen vergiftet! Jetzt sind schon 40 Hummelsbüttler Familien ohne Trinkwasser, werden aus Kanistern versorgt“
In: BILD vom 01.02.1986

„Hummelsbüttel: Chemikalien im Trinkwasser“
„Die Umweltbehörde hat den geäußerten Verdacht, die Chemikalien seien aus benachbarten Mülldeponien in das Grundwasser gelangt, zurückgewiesen. […]
Der Umweltsprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion, Roland Salchow, äußerte am Freitag den Verdacht, dass die Betroffenen in Hummelsbüttel über das Ausmaß der Gefährdung bisher nur unzugänglich informiert worden sind.“
In: Die WELT vom 01.02.1986

„Brunnen dicht – jetzt werde Leitungen gelegt“
„Alle 56 Grundstückseigentümer im Bereich der Hummelsbüttler Feldmark, die ihr Trink- und Brauchwasser noch aus privaten Brunnen beziehen, werden jetzt an das öffentliche Netz der Hamburger Wasserwerke angeschlossen. […]
Bau- und Umweltbehörde haben inzwischen Ermittlungen unter anderem auch gegen die Betreiber der beiden Hummelsbüttler Deponien aufgenommen.“
In: Hamburger Abendblatt vom  01.02.1986

 „Jahrelang tranken fünf Familien giftiges Wasse
– Drei private Brunnen in Hummelsbüttel geschlossen
GAL Wandsbek spricht von umweltpolitischem Skandal
„Der Grund: Erhöhte Sulfatwerte und organische Chlorverbindungen (chlorierte Wasserstoffe) im Grundwasser.
Es ist nicht auszuschließen, dass die Gifte von den seit 1966 betriebenen Mülldeponien Borchert und
Herr sowie der benachbarten Norderstedter Hausmülldeponie stammen.“
In: Alstertal-Nachrichten vom 23.01.1986

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