Grüne Zukunft für die Hummelsbüttler Müllberge
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Hummelsbütteler Feldmark

Die Hummelsbüttler Feldmark 

Landschaftsschutzgebiet seit ca. 1938. Erneuter Schutz per Verordnung in den Jahren 1969 und 2005.

Die Grenzen der Hummelsbüttler Feldmark

LAGE: Nordwestlichsten Zipfel des Bezirks Wandsbek, direkt an der Grenze zum Bezirk Hamburg Nord und zu Norderstedt. Die Glashütter Landstraße durchschneidet von Nord nach Süd das Landschaftsschutzgebiet. Umgrenzungen

  • Norden: Poppenbüttler Straße (Norderstedt, Schleswig-Holstein)
  • Süden: Poppenbütteler Weg (Hummelsbüttel, Bezirk Wandsbek)
  • Westen (Nord > Süd): Heidberg-Siedlung, Heidberg-Klinik, Heidberg-Village, Raakmoorgraben (Langenhorn, Bezirk Nord)
  • Osten ( Nord > Süd): Harksheider Straße, Kiwittredder, Högenredder, Tegelsbarg (Poppenbüttel, Bezirk Wandsbek)

Straßen oder Flurstücke in der Feldmark suchen via Portal Geo-Online HH

Was die Hummelsbüttler Feldmark alles ist bzw. beinhaltet

  • Landschaftsachse
  • Kaltluftentstehungsgebiet
  • Kaltluftleitbahn / Ströhmungskorridor / Frischluftschneise
  • Biotopverbundfläche zwischen Raakmoor und Wittmoor
  • Flora-Hotspot für die Biodiversität in Hamburg
  • Pufferzone zu den Naturschutzgebieten Hummelsbüttler Moore und Raakmoor

Was  im Landschaftsschutzgebiet Hummelsbüttler Feldmark liegt

  • Naturschutzgebiete, Kleinbiotope, Feuchtmoorwiesen, Hummelsee
  • Lebens-, Schlaf- und Jagdhabitate für verschiedene Tierarten wie z.B. Fledermäuse
  • Reiterhöfe,  Reitwege, Bauernhöfe, landwirtschaftliche Flächen
  • Sport- und Freizeitflächen im Süden

Einzigartigkeit und Bedeutung der Feldmark

Aussagen zur Feldmark und den alten Deponien in offiziellen Dokumenten.
Bedeutung-der-Hummelsbuettler-Feldmark-1973-2015 (pdf Stand 12/2015)

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2020-2022

Corona-Zeiten 

Die Feldmark, der Hummelsee und der Müllberg ein schnell erreichbares Ziel für Hummelsbüttler, Poppenbüttler und Langenhorner, um frische Luft zu schnappen und Hunde Gassi zu führen.

2018 

01.10. Gymnasium Hummelsbüttel „Politischer Brunsch“ der SPD
Hamburgs Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher gibt gegenüber nachfragenden Bürger/innen kund, dass die Hummelsbüttler Feldmark nicht weiter bebaut werden würde.

26.10. Hamburgische Bürgerschaft
CDU-Bürgerschaftsabgeordnete reichen einen Antrag an die Hamburger Bürgerschaft mit folgender Forderung ein.

Der Senat wird ersucht,
1. keine Fachgutachten zur Hummelsbüttler Feldmark in Auftrag zu geben, die als Grundlage zum Zweck der weiteren Bebauung des Gebietes dienen;
2. sich offiziell zu einem Bebauungsstopp der Hummelsbüttler Feldmark zu bekennen;
3. eine rechtsbindende Grundlage zu schaffen, die sicherstellt, dass die Hummelsbüttler Feldmark auch zukünftig nicht weiter bebaut wird;
4. der Bürgerschaft bis um 31. Oktober 2018 Bericht zu erstatten.

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2016-2019

Bebauung der Hummelsbütteler Feldmark 

Der Hamburger Senat lässt zuerst mit Sonderbaurecht und später mit regulärem Baurecht am Rehagen, im Südosten der Feldmark, 364 Wohnungn bauen.
Naturschutzberbände und Bürgerinnen und Bürger kritisieren von Anfang an sämtliche Planungen zur Bebauung des Landschaftsschutzgebiets.

Stellungnahme der SPD Fraktion-Wandsbek zum Wohnungsbau am Rehagen (PDF undatiertes Flugblatt)

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2015 

Foto: Alexander Kadow

Foto: Alexander Kadow. Nördliche Feldmark.

Arten-Monitoring: Libellen im Raakmoor und den Hummelsbütteler Moore

Monitoringflächen: Ost- und Westteil des  Raakmoors, zwei kleine Teiche im Süden und Südwesten des Hüsermoors und ein Teich im Ohlkuhlenmoor.
Ergebnisse: Neue Zahlen  für gefährdete Populationen nicht ermittelbar. Gebiete z.T. zugewachsen oder verschlammt. Neue Untersuchungen erforderlich. Ausfälle als Libellenhabitate drohen.
Quelle: Artenmonitoring Libellen – Monitoringflächen im Bezirk Wandsbek, hrsg. v. d. FHH. 2015

 

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2014 / 2015
Politik: Kein Wohnungsbau in Hamburgs Feldmarken

Aussagen im Klimaplan des Hamburger Senats (Dezember ’15)
„Zudem sollten kühlende Frisch-/Kaltluftbahnen, wie insbesondere die Landschaftsachsen von Bebauung freigehalten werden.“
Quelle: Klimaplan des Hamburger Senats, 2015, S. 12f

Aussagen im  Regierungskoalitionsvertrag von SPD und Grünen Hamburg (April ’15)
Landschaftsachsen und Grüne Ringe, die Flächen des Biotopverbunds und Pufferzonen von Naturschutzgebieten sind keine Wohnungsbauflächen und sollen erhalten bleiben wie bedeutende Landschaftsräume, wie beispielsweise in den Vier- und Marschlanden, den Feldmarken und im Wilhelmsburger Osten.“
Quelle: SPD-Die Grünen-Koalitionsvertrag 2015-2020. S. 6


Aussagen der Hamburger Stadtentwicklungsbehörde
(2014)
„Die Hamburger Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Feldmarken und Kulturlandschaften stellen daher keine großräumige stille Bebauungsreserve für die Stadt dar.“
Quelle: Grüne, gerechte, wachsende Stadt am Wasser. Perspektiven der Stadtentwicklung  für Hamburg. Hamburg 2014

2012

Die Feldmarken als Landschaftsachse und Teil des grünen Netzes Hamburgs

„Die Landschaftsachsen werden vor allen Dingen von dem für Hamburg prägenden Gewässersystem gebildet. Eine wesentliche Rolle spielt hier das Elbeurstromtal mit den großflächig angrenzenden Kulturlandschaften. Aber auch die Gewässerläufe von Alster, Bille, Wandse, Berner Au und Osterbek stellen bedeutende Freiräume innerhalb der verdichteten Stadträume dar. Darüber hinaus werden die Landschaftsachsen, wie z.B. im Bereich Harburger Geest, Sülldorf, Eimsbüttel, Hummelsbüttel durch die Feldmarken mit Acker- und Grünlandnutzung sowie Wäldern gebildet.“

Die Humelsbütteler Feldmark als ein wichtiger Flora-Hotspot in Hamburg

2012

HAMBURGER KLIMASTUDIE  2050 und die Feldmark

„Die Vegetation trägt zu einem angenehmen kühlen Klima bei und bewirkt die Abkühlung der bebauten Bereiche.  Außerdem wirken Grünflächen und Landschaftsachsen als Durchlüftungskorridore, die besonders nachts die Stadt günstig beeinflussen.Zitat von Seite X

Größere Siedlungen wirken aufgrund ihrer hohen aerodynamischen Rauigkeit als Strömungshindernis. Aus diesem Grund ist die Durchlüftung der  Stadtkörper und ihr Luftaustausch mit dem Umland generell herabsetzt. Die Abfuhr von schadstoffbelasteten und überwärmten Luftmassen in den Straßenschluchten kann in Abhängigkeit von der Bebauungsart und -dichte deutlich eingeschränkt sein. “  (S.29)
„Strukturen, die den Luftaustausch ermöglichen und Kaltluft an die Siedlungsbereiche heranführen, sind das zentrale Bindeglied zwischen Ausgleichsräumen und bioklimatisch belasteten WirkungsräumenKaltluftleitbahnen sollten daher einen generell geringen Überbauungsgrad und einen hohen Grünflächenanteil aufweisen sowie linear auf Wirkungsräume ausgerichtet sein. […] „
Hummelsbuettler-Achse

Grafikquelle: Transparenzportal Hamburg (Geo-Online HH) – Abruf am 12.09.2014

„Im Rahmen der Klimaanalyse wurden insgesamt 21 Leitbahnen ausgewiesen.
Als besonders bedeutsam sind die folgenden zu nennen, wobei diese meist auch Bestandteil einer Landschaftsachse sind:
  •  Volkspark-Achse
  •  Eimsbüttler Achse zusammen mit dem Niendorfer Gehege
  •  Hummelsbüttler Achse
  • […]

Die Landschaftsachsen begünstigen aber grundsätzlich vor allem am Stadtrand das Eindringen von Kaltluft aus den Kaltluftentstehungsgebieten des Umlandes in die ausgedehnten Siedlungsflächen.“ (S. 41)


Für alle
Leitbahnen gelten die folgenden Planungshinweis:
Vermeidung baulicher Hindernisse, die einen Kaltluftstau verursachen könnten
  • *Bauhöhe gering halten
  • *Neubauten parallel zur Kaltluftströmung ausrichten
  • *Stadtrandbebauung vermeiden
  • *Erhalt des Grün- und Freiflächenanteils „(S. 44f)

Quelle aller Zitate: Stadtklimatische Bestandsaufnahme und Bewertung für das Landschaftsprogramm Hamburg. Klimaanalyse und Klimawandelszenario 2050. hrsg.v. FHH. 2012.  HH-Stadtklima-Gutachten-2012 (pdf)  Hervorhebungen durch IgHM.

Artenkataster-HH-Nord-Deutsches-Schutzgebietssystem-2011

Quelle: Volker Scherfose (Bearb.): Das deutsche Schutzgebietssystem. Schwerpunkt: Streng geschützte Gebiete. Aktivitäten der Bundesländer. BfN-Skripten 294/ 2011. S. 40. Kastenumrandung IgHM.

2011 

Hamburg, Großstadt und Hotspot der Artenvielfalt

Hamburg  sorgt seit Jahrzehnten mit Natur- und Landschaftsschutzgebieten für Arten- und Biotopschutz. Biotopkartierungen und das Artenschutzprogramm sollen die Artenvielfalt ermitteln und und schützen.  Dabei dient die Umgebung von Naturschutzgebieten als Puffer für die Schutzgebiete. Landschaftsschutzgebiete, die NSG-Flächen verbinden (Raakmoor-Wittmoor), sind Teile des umweltpolitisch gewünschten aber noch lange nicht realisierten Biotopverbundsystems.

„Ein nachhaltiger Schutz der Artenvielfalt erfordert aber auch die Einbeziehung der Landschaft außerhalb dieser Gebiete. Dazu trägt der Biotopverbund bei, der in Hamburg mindestens 15 % der Landesfläche umfassen soll. Bei den zu schützenden Landschaftsteilen handelt es sich hierbei in der Regel um Reste einer extensiv genutzten Kulturlandschaft.“
Zitat von S. 37. Quelle: Wolfgang Schmahl: Hamburg, ein Hotspot der Artenvielfalt. Schutzgebietssystem im städtischen Ballungsraum. In: Volker Scherfose (Bearb.): Das deutsche Schutzgebietssystem – Schwerpunkt: Streng geschützte Gebiete – Aktivitäten der Bundesländer – BfN-Skripten 294/ 2011

2008

Neue Streuobstwiese in der Nordöstlichen Feldmark, angelegt  durch die BUND Stadtteilgruppe Wandsbek. (Pflegschaft seit 2016 bei der Loki-Schmidt-Stiftung)

Feldmark-Norden-BUND-Streuobstwiese-2013-07

Foto 2013. Mehr Infos siehe BUNDmagazin Hamburg 4/2008, S. 5

2008

Einrichtung des Naturschutzgebietes (NSG) Hummelsbüttler Moore innerhalb der Feldmark – Verordnung inklusive Kartenmaterial

NSG Hummelsbütteler Moore Infoseite und Karte der Umweltbehörde

Betreuung der Hummelsbüttler Moore durch zwei Naturschutzvereine

  • Botanischer Verein zu Hamburg
    Naturführungen möglich. Der Verein führt auch regelmäßig notwendige Pflegemaßnahmen an den Kleinmooren durch, die normalerweise nicht zugänglich sind, um die sensible Flora und Fauna zu schützen. Nur Mitarbeit bei Pflegemaßnahmen erlaubt einen Blick in diese kostbaren kleinen Moore. Ansonsten gilt: Auf keinen Fall die Biotope betreten!
  • Loki-Schmidt-Stiftung
    Naturführungen auf Nachfrage mit einem Loki Schmidt Naturführer möglich.

Abendblatt-Artikel: „Der Neuling unter Hamburgs grünen Schätzen“

Nahebei: Das Naturschutzgebiet Raakmoor – Infoseite der Umweltbehörde

2008

HH-Freiraumverbundsystem

Grafikquelle: Landschaftsprogramm Hamburg: Freiraumverbundsystem Grünes Netz. Hamburg 2010. Hrsg. v. der FHH

Landschafsachsen als Freiraumverbundsysteme

Beispiel: Hummelsbüttler Feldmark <> Wittmoor

Umweltpolitisch gewünscht und geplant:
Die Verbindung-  via Feldmark – zwischen dem Raakmoor und dem Wittmoor (siehe Hopfenweg rechts oben in der Grafik )

2008

Hamburger Zukunftsrat zu Stadtentwicklung
„Deutlich ist auch, dass sich besonders in Randlagen die Gebäudefläche ausbreitet, etwa durch eine Einengung der Hummelsbütteler Feldmark im Norden.  Eine ungebremste Fortsetzung der Wachstumsdynamik der Jahre 2002-2006 würde bis ca. 2080 alle heute noch verbliebenen landwirtschaftlichen und natürlichen Landflächen Hamburgs (hellgrau) für Siedlungs- und Verkehrszwecke (einschließlich Erholung) beanspruchen.“ Seite 18

Quelle: Jochen Menzel: Wie nachhaltig nutzt Hamburg seine Fläche. Hamburg, 2008.
Quelle: http://www.zukunftsrat.de/fileadmin/pdf/stadtentwicklung/studie_flaechennutzung_ZR.pdf

2005

Der Status der Feldmark als  Landschaftsschutzgebiet (LSG) wird erneut per Verordnung festgelegt.

  • Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Hummelsbütteler Feldmark/Alstertal  Vom 8. März 2005 (HmbGVBl. 2005, S. 60)
    § 3 Genehmigungen
    (1) Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet, die zu einer Schädigung der Natur, zu einer Beeinträchtigung des Naturgenusses oder zu einer Verunstaltung des Landschaftsbildes führen können und nicht nach § 2 verboten sind, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Behörde.
  • Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der Gemarkung Hummelsbüttel vom 8. Juli 1969 (HmbGVBl. S. 162, 165). Aufgehoben
  • Die Feldmark genießt seit 1938 den Status Landschaftsschutzgebiet. Quelle: Baustufenplan Hummelsbüttel (link) von 1938, erneut festgestellt 1953

2001

KURSBUCH UMWELT – Umweltbehörde will Hamburger Feldmarken besonders schützen

Umweltbehoerde-Feldmarken-HH-2001

Quelle: KURSBUCH UMWELT –  ZIELE FÜR EIN ZUKUNFTSFÄHIGES HAMBURG. Ein Fachprogramm der Umweltbehörde Hamburg. Februar 2001

1997 

Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan HH
Die Feldmark besitzt Klimafunktion, Verbundfunktion, ökologische Ausgleichsfunktion

„Das Freiraumverbundsystem ist zu sichern und weiterzuentwickeln, um notwendige Kaltluftentstehungs– und Regenerationsräume für das Stadtklima und die Lufthygiene, Bereiche für Freizeit und Erholung und Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu schaffen und zu erhalten sowie die Ressourcen Boden, Wasser und Luft zu schützen.“ Zitat von Seite 18

„Im Bereich der äußeren Stadt stehen zukünftig die Sicherung der ökologischen Ausgleichsfunktionen der locker bebauten Siedlungsgebiete sowie Erhalt, Pflege und Wiederherstellung landschaftstypischer Strukturen im Vordergrund.“ Zitate von Seite 69

Quelle: Flächennutzungsplan. Erläuterungsbericht. Neubekanntmachung. Hrsg. v. FHH. 1997

1997

FHH-LANDSCHAFTSPROGRAMM – Die Feldmark – Landschaftsachse und geschlossener Landschaftsraum von kulturhistorischer Bedeutung

„Mit den Landschaftsachsen werden alle empfindlichen Landschaftsräume Hamburgs erfaßt und zu einem ökologisch wirksamen Verbundsystem zusammengeführt. Sie übernehmen damit eine wesentliche Funktion für die Stabilisierung des Naturhaushaltes und tragen zur Verbesserung der Freiraumversorgung für die Bevölkerung bei. Die Landschaftsachsen sind das Grundgerüst für das flächendeckende Freiraumverbundsystem der Stadt.“  Zitat von Seite 7

„Die Hummelsbüttler-Feldmark-Achse ist mit ihrer landwirtschaftlichen Nutzung, dem relativ dichten Knicknetz und zwei Naturdenkmälern ein geschlossener Landschaftsraum von kulturhistorischer Bedeutung. Sie steht über die Susebek in  Verbindung zur Alsterachse und ist wichtiges Städtisches Naherholungsgebiet. Landschaftsräumlich ist die Hummelsbüttler Feldmark mit dem Raakmoor verbunden, das in seinem Kern unter Naturschutz steht und wichtige Funktionen für die Naherholung übernimmt.“ Zitat von Seite 139

Landwirtschaftliche Kulturlandschaft – Struktur und Erzeugung
Die Kerngebiete der landwirtschaftlich geprägten Nutzung sind die Vier- und Marschlande, der Süderelberaum, die Feldmarken von  Rissen-Sülldorf, Osdorf und Hummelsbüttel sowie die  in den Ortsamtsbereichen Alstertal und Walddörfer liegenden Flächen der nördlichen Hamburger Geest. Sie präsentieren sich als ländliche und landwirtschaftlich strukturierte Freiflächen und sind für die Stadtlandschaft Hamburg vor allem für die Naherholung, den Naturhaushalt und für den Biotop- und Artenschutz von unschätzbarem Wert. Zitat von Seite 71

„Die Hummelsbüttler Feldmark selbst hat noch eine gesunde landwirtschaftliche Struktur. Von den ca. 300 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche werden 120 ha als Dauergrünland und 180 ha als Ackerland genutzt. Vier Betriebe mit einer  Größe von 50 – 80 ha sind hier ansässig, ca. 20 ha Grünland werden von Schleswig-Holstein aus bewirtschaftet. Die Susebek durchzieht die Feldmark mit großen Auenbereichen. Naturnahe Landschaft im Bereich der Susebek sind die beiden Naturdenkmale Hüsermoor und Ohlkuhlenmoor. Die Hummelsbüttler Feldmark ist Landschaftsschutzgebiet und wird im Landschaftsprogramm mit der Signatur Schutz des Landschaftsbildes versehen. Beeinträchtigte Bereiche sind im Norden die Deponie Hummelsbüttel … .“ Zitat von Seite 145

Quelle: Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm. Gemeinsamer Erläuterungsbericht. Hrs. v. FHH. Juli 1997. 
Download unter: http://www.hamburg.de/flaechennutzungsplan/

1985

Landschaftsachsenmodell für Hamburg
Die Hummelsbüttler Feldmark ist bedeutende Landschaftsachse, wird jedoch im Landschaftsprogramm 1985 noch nicht erwähnt.

Lesetipp: „Landschaftsprogramm Hamburg – Gutachten im Auftrag der Umweltbehörde – Amt für Landschaftsplanung von 1985“. Info-Broschüre Landschaftsachsenmodell 

1980

Kiesbagger auf dem Hummelsee (Kiesgrube Borchert) Januar 1980

Bis Anfang der Neunzehnhundertachziger Jahre wurde noch Sand und Kies abgebaut.

Fotografie von Wolfgang Schindler, früherer Anwohner der Hummelsbütteler Feldmark.

1976

Erläuterungsbericht zum Landschaftsplan Hummelsbütteler Feldmark

„Unabhängig von den unterschiedlichen Entwicklungen hat das Planungsgebiet durch seine derzeitige Grünstruktur“ überragende Bedeutung für die Stadthygiene, die Verbesserung des Kleinklimas und damit die Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität in den benachbarten Wohnquartieren. Die Hummelsbütteler Feldmark ist der Ausgangspunkt des eingangs erwähnten Achsenzwischenraums der Regionalachsen nach Kaltenkirchen und Bad Oldesloe. Das Planungsgebiet hat in Verbindung mit dem Großgrün des Ohlsdorfer Friedhofes eine hohe Klimawirksamkeit hinsichtlich Temperaturausgleich, Sauerstoffzufuhr und Luftfilterung für den Stadtorganismus“. […]

Die Aufschüttung der Müllberge im Norden der Hummelsbütteler Feldmark ist im Hinblick auf die Klimawirksamkeit als Fehlentwicklung zu werten, da hierdurch die Frischluftzufuhr aus der freien Landschaft in den Stadtbereich innerhalb der Grünschneise teilweise eingeengt und damit beeinträchtigt wird.“ Zitate von Seite 3

„Als sichtbare Schäden sind die im Bestandsplan dargestellten, zum Teil ausgebeuteten oder noch in Ausbeutung befindlichen Kiesgruben und die Müll- und Schuttablagerungen der Hummelsbüttler Feldmark zu nennen.“ Zitat Seite 25

„Erholungseignung des Landschaftsraums – Der bereits vorhandene und die noch entstehenden Müllberge im Norden der Hummelsbütteler Feldmark sind landschaftsfremde Elemente; im Hinblick auf die Erholungseignung bieten sie jedoch als überragender Aussichtspunkt und bei der Aufnahme der Topografie entsprechender, typischer Freizeit-Aktivitäten eine gute Eignung für intensive Erholung und können die Raakmoor- und Susebeklandschaften sinnvoll ergänzen.“ Zitat Seite 37

„Die besonderen Problembereiche aus landschaftsökologischer Sicht stellen die schon angesprochenen Mülldeponien im Norden der Hummelsbütteler Feldmark dar.“ Zitat Seite 39

Quelle: Erläuterungsbericht zum Landschaftsplan Hummelsbütteler Feldmark und nordöstlch angrenzende Gebiete (1976), hrsg. v. d. FHH.  Landschaftsplan-1976-Teil1 (pdf)

[IgHM-Kommentar: Die alten Deponien waren beim Erstellungszeitpunkt des Erläuterungsberichts noch in der Betriebsphase.]

1973 

Landespflege im Raum Hamburg: Erkenntnis > Die Feldmark ist hochbedeutend

  • „Die Feldmark Hummelsbüttel seit 1969 unter Schutz gestellt – ist auf hamburgischem Staatsgebiet Wurzel des durch die Aufbauachsen Hamburg/ Kaltenkirchen und Hamburg/ Bad Oldesloe begrenzten Achsenzwischenraumes. „
  • „Die noch naturhaft wirkenden Kulturlandschaftsteile haben in der Verflechtungszone von Norderstedt mit den Hamburger Wohnbereichen Fuhlsbüttel/ Langenhorn und Hummelsbüttel/Poppenbüttel als fußläufig zu erschließende Rekreationsbereiche landespflegerisch einen hohen Stellenwert.
  • Die landschaftliche Schönheit, die faunistische und floristische und die im Verein mit der zunehmenden Siedlungsdichte städtehygienische Bedeutung dieses Landschaftsteiles beeinflussen den Wohnwert der umliegenden Wohnbereiche, an deren Qualität die Bevölkerung heute und zukünftig erhöhte Anforderungen stellt.“
  • Der Senat hat den Wert des Gebietes für die Erholung früh erkannt. Er hat mit Beschluß der Drucksache 451/ 1948 für Teile des Gebietes eine Entwicklung eingeleitet, an die anknüpfend sich als Endstufe eine gezielte Vermehrung des Waldanteils durch Zusammenschluß des Waldes in der Raakmoor-Niederung über die Lemsahler Heide und das Wittmoor mit dem Tangstedter Forst zu einem mit landwirtschaftlich genutzten Flächen durchsetzten Wald- oder Landschaftspark anbietet.
  • „Die Deponien werden auf der Grundlage von Projektplänen über Erdgleiche hochgeführt mit dem Ziel, die angrenzenden Baugebiete durch einen zu bewaldenden Höhenzug klar und für die bauliche Entwicklung unüberspringbar von dem naturhaft zu entwickelnden Kulturlandschaftsteil abzusetzen. Daß es möglich sein wird, hier später in der sonst flachen Landschaft ein für Hamburger Verhältnisse optimales Ski- und Rodel-Übungsfeld zu entwickeln, ist ein Wechsel auf die Zukunft… .“

Quelle: Landespflege im Raum Hamburg.  Hrsg. v. Der Schriftenreihe des deutschen Rates für Landespflege. 1973. S. 26ff

Quelle: Landespflege in Hamburg. Hrsg. vom Dt. Rat für Landespflege, 1973

Fotoquelle: Landespflege in Hamburg. Hrsg. vom Dt. Rat für Landespflege, 1973. S. 27

Feldmark-Karte

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1969

Die Feldmark wird erneut unter Schutz gestellt

Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der Gemarkung Hummelsbüttel vom 8. Juli 1969 (HmbGVBl. S. 162, 165).

1938

Gesamte Hummelsbüttler Feldmark wird Landschaftsschutzgebiet

Baustufenplan Hummelsbüttel von 1938, erneut festgestellt 1953

Karten-Quelle: FHH Stadtentwicklungsbehörde. Datenlizenz Deutschland. https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0

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HUMMELSBÜTTLER FELDMARK
in Landschaftsplänen und Rechtsgrundlage als Landschaftsschutzgebiet

Landschaftsplanverzeichnis Hamburg, Bundesamt für Naturschutz. 2010
Für die Hummelsbüttler Feldmark sind die Pläne von 1976 und 1986 aufgeführt.
Landschaftsplanverzeichnis (pdf)

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KLEINMOORE in Langenhorn/Grenze zu Hummelsbüttel – Landschaftsgeschichte

Verloren, aber nicht vergessen

„Im Nordwesten Hamburgs lagen ehemals wertvolle Moorgebiete. Die an das Raakmoor angrenzenden früheren Langenhorner MooreHerzmoor und Wildes Moor – sind heute nur noch in den Straßennamen erhalten; Namen wie Diekmoor und Kiwittsmoor erinnern an den ursprünglichen Landschaftscharakter.“  Zitat von Seite 130
Quelle: Landschaftsprogramm (pfd) einschließlich Artenschutzprogramm. Gemeinsamer Erläuterungsbericht. Juli 1997. FHH

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Download-Bereich

Nicht online frei verfügbare Gutachten/Dokumente halten wir hier zum Download bereit.
Mit freundlicher Genehmigung der BSU (Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt) vom 27.09.13. Seit 2015  BUE (Behörde für Umwelt und Energie)

1976

Erläuterungsbericht zum Landschaftsplan „Hummelsbüttler Feldmark“

Landschaftsplan-1976-Teil-1 (pdf)

Landschaftsplan-1976-Teil-2 (pdf)

Landschaftsplan-1976-Teil-3 (pdf)

Landschaftsplan-1976-Teil-4 (pdf)

Aus Datenschutzgründen sind in den elektronischen Dokumenten nicht die Seiten mit den Privatbesitzverhältnissen enthalten.

1986

Gutachten zum Landschaftsplan zum Achsenzwischenraum „Hummelsbütteler Feldmark“  unter Einbeziehung des gesamten Stadtteils Hummelsbüttel,  April 1986, hrsg. v. Umweltbehörde, Amt für Landschaftsplanung Hamburg, in Zusammenarbeit mit der Gartenbauabteilung mit Naturschutzreferat Hamburg-Wandsbek. Bearbeiter: Dipl. Ing. Susanne Hardt, Hans-Detlef Schulze und Hans-Rainer Bielfeldt. (Umfang 108 Seite plus Anhang).

Das Kapitel über die Deponien (pdf)   und die wichtigsten Zitate aus dem Kapitel über die Deponien (pdf)

Gutachten-Umweltbehoerde-1986-Seite-1-9 (pdf)

Gutachten-Umweltbehoerde-1986-Seite-10-23 (pdf)

Gutachten-Umweltbehoerde-1986-Seite-24-37 (pdf)

Gutachten-Umweltbehoerde-1986-Seite-38-53 (pdf)

Gutachten-Umweltbehoerde-1986-Seite-54-67 (pdf)

Gutachten-Umweltbehoerde-1986-Seite-68-82 (pdf)

Gutachten-Umweltbehoerde-1986-Seite-83-97 (pdf)

Gutachten-Umweltbehoerde-1986-Seite-98-109-Anhang-1 (pdf)

Gutachten-Umweltbehoerde-1986-Anhang-2 (pdf)

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Tauschobjekt: „Deponieerweiterung“ gegen Naturschutzgebiete „Hummelsbüttler Moore“

Schon Jahre vor einem gesetzlich vorgeschriebenen Planfeststellungsverfahren

Senatsanfrage zu Hummelsbüttler Moore  Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Monika Schaal (SPD) und Antwort des Senats
Kleine Anfrage vom 09.10.06 (pdf)

„CDU fordert neues Naturschutzgebiet“ „…Es sei geplant, die Bodendeponie Hummelsbüttel zu erweitern…“
Abendblatt-Artikel vom 07.10.2004

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GESETZE UND VERORDNUNGEN

Hamburgisches Natuschutzgesetz
Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG)

Hamburgisches Umweltinformationsgesetz (2005)
Auskünfte z.T. kostenpflichtig! Bei Auskunftswunsch vorab nach Kosten fragen und eine inhaltliche Begründung für die Kosten einfordern.
Link zum Gesetzestext

Hamburgisches Transparenzgesetz (2012)
Auskünfte z.T. kostenpflichtig!  Bei Auskunftswunsch vorab nach Kosten fragen und eine inhaltliche Begründung für die Kosten einfordern.
Transparenzportal Hamburg (OpenData)
Zugang

Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz
§ 72 – §77 regelt das
Planfeststellungsverfahren
Link zum Gesetzestext

Altlastenverdächtige Flächen und Altlasten in Hamburg
Hrsg. von der BSU Hamburg (Stand 2014)

HH-Altlastverdachtsflaechen-2014

Hamburgisches Bodenschutzgesetz
Link zum Gesetzestext

Bundesrecht

Kreislaufwirtschaftsgesetz
Link zum Gesetzestext

Deponieverordnung (2009)
Bundesimmissionsgesetz
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten
Dritter Bodenschutzbericht der Bundesrepublik Deutschland
Hrsg. v. BMU 2013
Link zum Dokument

EU-RECHT (supranationales Recht)

EU-Richtlinie über Abfälle (Richtlinie 2008/98/EG)
Link zum Gesetzestext  bzw.  Gesetzestext als pdf
EU- Verordnung über die Verbringung von Abfällen (EG) Nr. 1013/2006
Gesetzestext (pdf)
EU-Richtlinie zu Abfalldeponien (Richtlinie 1999/31/EG)
EU-Ratsentscheidung: Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien (2003/33/EG)
gemäß Artikel 16 und Anhang II der Richtlinie 1999/31/EG (2002)
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
FHH = Freie und Hansestadt Hamburg
BSU = Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (bis 2015)
BUE = Behörde für Umwelt und Energie (seit 2015)
NSG = Naturschutzgebiet
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Diese Seite und mit ihr die meisten Inhalte wurde am 15.09.2013 freigeschaltet.
Letzte Seitenaktualisierung: 19.09.2016. Kleinere inhaltliche Ergänzungen.