Grüne Zukunft für die Hummelsbüttler Müllberge
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Verlauf des Planfeststellungsverfahrens

Frühling/Sommer 2014
Die für die neue Deponiezuständige Planfeststellungsbehörde (BSU) ist seit dem Ende der Einwendungsfrist (Oktober 2013) in der Prüfphase. Die Behörde muss alle Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und der Naturschutzverbände sowie alle Einwendungen von Bürgerinnen und Bürger prüfen und thematisch zusammenfassen.

Nachforderungen der Behörde an den Deponieantragsteller sind mehr als wahrscheinlich, denn in den Stellungnahmen & Einwendungen wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass die Planungsunterlagen zum Teil unvollständig bzw. lückenhaft oder fehlerhaft sind.

Herbst & Winter
Die BSU geht seit Januar/Februar 2014 davon aus, dass vor Ende des Jahres 2014 kein Erörterungstermin angesetzt werden wird. Es könnte noch länger dauern und das ist gut so.

Am Ende des Verfahrens steht – ohne das Eingreifen der Politik – ein sogenannter Planfeststellungsbeschluß. Sollte er für die Deponie ausfallen, können Einwender und Einwenderinnen gegen diesen Beschluß vor Gericht ziehen.

IgHM-Mitglieder werden sich dieses Recht nehmen.

Am Sonntag, den 5. Januar.2014 um 11 Uhr lädt die SPD Hummelsbüttel wieder zu einem naturkundlichen Spaziergang rund um die Müllberge ein. Inklusive kleine Abstecher in die Hummelsbütteler Feldmark und in das Naturschutzgebiet Hummelsbütteler Moore.

Hummelsee

Die SPD-Mitglieder standen danach für Information und Diskussion zum Genehmigungsstand über die eventuell geplante Erweiterung der dortigen Bodendeponie zur Verfügung.

Siehe auch: http://www.wuzonline.de/?p=11453

HINWEIS der IGHM: Bedauerlicherwweise waren die Bezirkspolitiker immer noch nicht umfassend informiert über das Thema Deponeerweiterung. Der Kenntnisstand der SPD-Politiker über das gesamte Thema Deponie war  ziemlich optimierungsbedürftig.

Die DEPONIE am Rande der Bezirksgrenze Hamburg-Nord

DIENSTAG, 17. Dezember 2013, 18 Uhr – Die Umweltbehörde (BSU) wird  die Politiker im Bezirk Nord informieren

Die Behörde für Stadtplanung und Umwelt (BSU) informiert den UMWELTAUSSCHUSS der Bezirksversammlung Hamburg-Nord über die Deponie“erweiterung“ in der Hummelsbüttler Feldmark.

Die Sitzung (pdf) des Umweltausschusses Hamburg-Nord war öffentlich. Es gab am Anfang eine Bürgersprechstunde.

Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Verbraucherschutz
http://www.hamburg.de/hamburg-nord/bezirksamt-service/1737520/mitglieder-der-bv-nord.html

Empfehlung: Informieren Sie sich über die Bezirksversammlung in Ihrem Bezirk. Nächstes Jahr sind Bezirksversammlungswahlen in Hamburg.

ONLINE-PORTAL der Bezirksversammlung Hamburg-Nord
ONLINE-PORTAL der Bezirksversammlung Wandsbek __

Dienstag, 03. Dezember 2013 (bzw. KW 49/2013)

„Steigen bald Staubwolken hinter der Feldmark auf?“

Wochenblatt-Interview mit dem Entsorgungs-Unternehmer Ralf Eggers über die Sorgen der Anwohner angesichts der Deponie-Erweiterung

 

Zum Thema  „Sorgen der Anwohner
verweisen wir gerne beispielhaft auf die ungeklärten und ungesicherten Altlasten unter dem geplanten Deponiegelände und als Belege für unsere „Sorgen“ auf die Zitate aus dem Gutachten der Stadt Hamburg aus dem Jahr 1986, sowie auf das Deponiekapitel des Gutachtens und auf unsere Chronologie. 

 

Was uns noch „SORGEN“ macht an dieser geplanten Deponie:
Sie wird auf lange Jahre „unsere Landschaft“ verschandeln.
Sie wird uns auf lange Jahre die Freude an der schönen Landschaft nehmen.
Sie widerspricht generell dem Gemeinwohl in Hamburgs Norden.
Sie unterminiert das Wohl und das Erholungsbedürfnis der umgebenden Bevölkerung.
Sie ist ein Symbol für das Eigeninteresse eines Unternehmens.
(siehe auch 10 Gründe gegen die neue Deponie weiter unten auf dieser Seite)

Zur Aussage der Fa. Eggers „Es handelt sich um Boden!
verweisen wir darauf, dass wir NICHT die einzige Initiative sind, welche die erlaubten Deponiematerialien für Deponien der Klasse I NICHT für unbedenklich halten. BEISPIELE: Deponie der Klasse I in Haaßel (Niedersachsen),  Deponie der Klasse I in Driftsethe (Niedersachsen) &  Deponie der Klasse I in Ramelow (Mecklenburg-Vorpommern)

 

Was uns noch zum Thema „BODEN“ als Deponiematerial einfällt:
Die erlaubte „Zutaten“ für Böden, die auf Deponien der Klasse I abgelagert werden dürfen (feste Grenzwerte vorgeschrieben):
Arsen, Blei Cadmium, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink.
Chlorid, Sulfat, Cyanit, Fluorid, Barium, Chrom,
Molybdän, Antimon, Selen und event. Asbest (in big bags verpackt)

 

Zur Erinnerung …

10 Gründe gegen die geplante Deponie(erweiterung)  in der Hummelsbüttler Feldmark

  1. Es gibt am geplanten Standort ungeklärte & ungesicherte Altlasten in den alten Bodendeponien (Müllberge) und somit ungeklärte Sanierungsfragen
  2. Flora, Fauna, Naturliebhaber & Freizeitsportler in der Hummelsbüttler Feldmark müssten während  des ca. 11jährigen Deponiebetriebs mit Staub- & Schadstoffemissionen in Luft, Wasser & Boden der Hummelsbüttler Feldmark ertragen
  3. Das Grundwassers in der Hummelsbüttler Feldmark würde mittel- & langfristig bedroht sein > die Kleinmoore könnten zugrunde gehen
  4. Die existierende Flora & Fauna an den grünen Hängen der Müllberge würde geopfert werden bzw. stark bedroht sein. Der wachsende und fertige Deponieberg  im Westen würde den dringend notwendigen Biotopverbund zwischen der Feldmark und dem Wittmoor völlig ad absurdum führen.
  5. Die sauerstoffreiche Frischluftzufuhr aus SH über den Luftkorridor „Feldmark“ nach Hamburg hinein würde aufgrund des neuen Deponiebergs gestört
  6. Die neue Deponie würde eine extreme Veränderung des Landschaftsbildes der bereits begrünten Hummelsbüttler Müllberge darstellen
  7. Der metertiefe sandige Untergrund und der Deponiehang  ist aufgrund der Vorlasten absolut ungeeignet für eine weitere große Deponie
  8. Die geplante Deponie der Klasse I mit einer Höhe von 40 Metern (über Bodenniveau) und einer Gesamtfläche von 40.000 Quadratmetern könnte aufgrund ihres Gewichts die hydrogeologischen Verhältnisse bei den Altdeponien verändern > Mehr Sickerwässer aus den Altdeponien könnten herausgepresst werden
  9. Für die Standortwahl wurde kein Flächensuchprogramm durchgeführt. Hamburg kooperiert darüber hinaus seit Jahren in der Abfallwirtschaft mit den Nachbarbundesländern. Dort gibt es nachweislich Ausgleichsflächen.
  10. Bereits 1986 stellte die Umweltbehörde in einem Gutachten zur Feldmark fest,
    „…daß jede weitere Deponieanlage egal mit welchen Stoffen und unter welchem Namen
    […]  im Planungsraum Hummelsbütteler Feldmark nur abgelehnt werden kann.
    Weitere Zitate aus dem Gutachten der Umweltbehörde aus dem Jahr 1986 (pdf)

DIE ZUKUNFT DER MÜLLBERGE,
wie die IgHM sie sieht:

Ökologische, artenerhaltende, kulturlandschaftsbewahrende, naherholungsgeprägte Nutzung der aufgeschütteten Altdeponien.

Übrigens: Die antragstellende Firma hat bereits die Talverfüllung (teilweise),  die Auffüllung und die zugegebenermaßen sehr gut gelungene Ausformung der Altdeponieberge verantwortet. Die Renaturierung hat sie jedoch nie abgeschlossen, weil der frühere Deponiebetrieb anscheinend nicht stillgegelt wurde.