Dienstag, 25. März 2014
DIE GLÄSERNEN BETONMAUERN DER HAMBURGER BEHÖRDEN
Am Wochenende meldete das Hamburger Abendblatt:
„Transparenzgesetz: Hamburger Behörden werden gläsern – Die Verwaltungsakte der Hamburger Behörden können bald von jedem eingesehen werden.“
Weiter im Text brandet geradezu Jubel auf: „Mit dem im Oktober 2012 verabschiedeten Transparenzgesetz strebt Hamburg als erstes Bundesland eine beinahe gläserne Verwaltung an.“
Erlauben Sie uns einen unqualifizierten Kommentar zu diesen Aussagen: Hahaha … selten so gelacht.
Ja, in der Theorie hat Hamburg seit 2013 ein Transparenzgesetz, auf dessen Grundlage Bürger/innen Auskünfte von der öffentlichen Verwaltung (Behörden usw.) erhalten können.
Tja, in der Praxis sind der Auskunftspflicht gegenüber den Bürgern unglaublich viele Riegel vorgeschoben (Schutz öffentlicher Belange, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse usa.), abgesehen davon, dass die Auskünfte selbstverständlich nicht kostenlos zu bekommen sind.
Die erste und einzige Anfrage unserer Initiative im vergangenen Jahr hat uns angesichts der voraussichtlichen Kosten zurückschrecken lassen. Wir selbst sollten dafür bezahlen, dass ein Behördenmitarbeiter alle Akten vor der Einsichtnahme durchforstet und „schützenswerte“ Passagen schwärzt, bevor wir die Akten überhaupt zu Gesicht bekommen sollten. Wir haben auf Akteneinsicht zur Deponiegeschichte verzichtet.

Der verdammt lange Weg zur Freiheit von staatlichen Informationen
Die USA war einer der großen Vorreiter für die Informationsfreiheit. Mit der Verabschiedung des „Freedom of information act“ im Jahr 1966 (Novelierung 1974) schuf die USA die Voraussetzunge für alle Bürger, Einsicht in die Akten der Bundesverwaltung zu erhalten, ohne diesen Anspruch legitimieren zu müssen.
Deutschland brauchte 40 Jahre länger, bis es auf Bundesebene 2006 das Informationsfreiheitsgesetz verabschiedete.
Hamburg brauchte weitere 6 Jahre, bis es das Hamburgische Transparenzgesetz verabschiedete.
Wahrlich kein Grund zum Jubeln. Der Weg zur Informationsfreiheit war in Deutschland ungewöhnlich lang und die Gesetze auf Länderebene ungewollt und ungeliebt. In den Behörden selbst gibt es außergewöhnliche Widerstände gegenüber Anfragen von Bürgern.
Soll das Hamburger Transparenzgesetz nicht zur Farce verkommen, ist die Hamburgische Bürgerschaft gefragt, ganz genau nachzuschauen, wenn Bürgern (und Initiativen) Akteneinsicht verweigert wird.
Quellen zum Thema Informationsfreiheitsgesetze:
„Transparenzgesetz: Hamburger Behörden werden gläsern“ (Abendlbatt online, vom 22.03.2014)
„Wenn der Staat mauert“ (Süddeutsche Zeitung vom 18.04.2013)
„Hamburg öffnet den Aktenschrank“ (Der Spiegel vom 13.06.2012)
„Die Neugier des Bürgers genügt…vielfach dann doch nicht“ (Süddeutsche Zeitung vom 09.05.2010) Tipp!!!
„Er kam, um sich zu beschweren“ [bei der NSA] (FAZ vom 26.02.2014)
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