Grüne Zukunft für die Hummelsbüttler Müllberge
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Anfang November 2013 – DAS GROSSE FLATTERN … legt die Küstenautobahn A20 lahm

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Sie haben es vermutlich alle mitbekommen. Fledermäuse legen den Ausbau der A 20 bei Bad Segeberg komplett lahm.

„Die Wirtschaft ist nach dem höchstrichterlichen Baustopp der A 20 bei Bad Segeberg entsetzt. Umweltschützer sind dagegen erleichtert. Am Mittwoch hatte das Bundesverwaltungsgericht den Klagen der Umweltschutzverbände BUND und Nabu stattgegeben. Der Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt von Weede bis Wittenborn sei rechtswidrig und nicht vollziehbar, so die Richter.“ Zitat aus  NDR Regional  SH vom 7.11.2013

BUND und Nabu kämpften für das deutschlandweit größte Fledermausquartier. Und das ist auch gut so, denn… die Segeberger Kalkberghöhlen haben eine enorme Bedeutung für den Schutz von über 20.0000 Fledermäusen, denn diese Höhlen dienen den Fledermäusen als Nacht- und Winterquartier. (Sehenswert Noctalis in Bad Sesgeberg!)

Auch an unseren Müllbergen sind am geplanten Deponiegelände mindestens zwei Fledermausarten nachgewiesen worden, die sehr wahrscheinlich die Segeberger Kalksteinhöhlen als Winterquartier nutzen. 
Die Planungsunterlagen für die neue Deponie enthalten einiges an Lücken. Das trifft auch auf die bei Deponiebauten gesetzlich geforderte Umweltverträglichkeitsstudie UVS (vom Antragsteller in Auftrag gegeben) zu, die auch einen Artenschutzteil enthält. Lesen Sie selbst wie unsere Initiative-Rechtsanwälte über die laxe Behandlung des Artenschutzthema in der UVS urteilten.

„Die mangelnde Behandlung des Artenschutzes zeigt sich am Beispiel der Fledermäuse unmittelbar darin, dass zwar Vorkommen der Breitflügelfledermaus und der Zwergfledermaus (beide fallen unter Anhang IV der FFH-Richtlinie) festgestellt wurden, die Feststellungen aber vage bleiben. Die Untersuchung bestätigt das Bestehen von Nahrungshabitaten und „möglichen“ Tagesquartieren im Planungsgebiet und „nimmt“ Wochenstubenquartiere im Siedlungsbereich „an“. Quantifizierungen fehlen vollständig. Auf dieser Basis wird dann festgestellt, dass ein Verstoß gegen das Verbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG durch das Einhalten der Eingriffsfrist für Baumentnahmen vermieden werde und Störungen durch Schall- oder Licht nicht zu erwarten, und Fortpflanzung- und Ruhestätten auszuschließen seien…“ Zitat aus der Einwendung gegen die Deponieerweiterung Hummelsbüttel der Kanzlei Klemm & Partner vom 9.10.2013.

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Wie gefährdet Fledermäuse inzwischen sind, haben wir in unserem IgHM-Newsletter Nr. 4 erwähnt.