Grüne Zukunft für die Hummelsbüttler Müllberge
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Verlauf des Planfeststellungsverfahrens

Frühling/Sommer 2014
Die für die neue Deponiezuständige Planfeststellungsbehörde (BSU) ist seit dem Ende der Einwendungsfrist (Oktober 2013) in der Prüfphase. Die Behörde muss alle Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und der Naturschutzverbände sowie alle Einwendungen von Bürgerinnen und Bürger prüfen und thematisch zusammenfassen.

Nachforderungen der Behörde an den Deponieantragsteller sind mehr als wahrscheinlich, denn in den Stellungnahmen & Einwendungen wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass die Planungsunterlagen zum Teil unvollständig bzw. lückenhaft oder fehlerhaft sind.

Herbst & Winter
Die BSU geht seit Januar/Februar 2014 davon aus, dass vor Ende des Jahres 2014 kein Erörterungstermin angesetzt werden wird. Es könnte noch länger dauern und das ist gut so.

Am Ende des Verfahrens steht – ohne das Eingreifen der Politik – ein sogenannter Planfeststellungsbeschluß. Sollte er für die Deponie ausfallen, können Einwender und Einwenderinnen gegen diesen Beschluß vor Gericht ziehen.

IgHM-Mitglieder werden sich dieses Recht nehmen.