Grüne Zukunft für die Hummelsbüttler Müllberge
Header

Mittwoch, 09. April 2014

LANGENHORNER ALPENTRAUM?

Sehr viele Menschen denken bei der Bezeichnung „Hummelsbüttler Müllberge“, dass die Müllberge nur was mit Hummelsbüttel zu tun haben. Tja, falsch gedacht. Die Müllberge sind dicht umgeben von Siedlungen auf Poppenbüttler und Langenhorner Boden. Und weil das so ist, heißen die Müllberge in Poppenbüttel  auch „Poppenbüttler Müllberge“ und in Langenhorn spaßeshalber „Langenhorner Alpen“.

Damit die „Langenhorner Alpen“ nicht zum Alpentraum werden, kämpft unsere Interessengemeinschaft gegen die Deponiepläne und für eine strengere Überwachung der Altdeponien. Wir wollen nicht eines Tages in der Zeitung lesen, dass es aufgrund hydrogeologischer Veränderungen im Untergrund der alten Deponie – als Folge der neuen Deponie –  zu großflächigen Verseuchungen der Böden in der Hummelsbüttler Feldmark und dem Raakmoor gekommen ist. Eine Flächensanierung würde die Stadt Hamburg und damit uns Steuerzahler viele Millionen Euro kosten. Von all den anderen Gründen gegen die Deponie ganz zu schweigen.

HAMBURGS ALPTRAUM 

Einen absoluten Alptraum erlebte Hamburg übrigens vor über 30 Jahren in Georgswerder, im Süden der Stadt. Aus der ehemaligen Deponie floss das Dioxin in Strömen. Die Presse berichtete jahrelang über diesen ungeheuerlichen Umweltskandal. Heute noch lesenswert ist ein Spiegel-Artikel aus dem Jahr 1985.

Die Sanierung von Georgswerder  verschlang bis heute um die 450 Millionen Euro. Jetzt ist die abgekapselte und streng überwachte Deponie ein Vorzeigeprojekt der Stadt. Vor ein paar Tagen meldete das Abendblatt gar, dass sogar Trauungen auf dem Deponiehügel stattfinden könnten.

Zitierte Quelle: „Ehemalige Müllkippe bietet jetzt Trauungen an“ (Hamburger Abendblatt vom 07.04.2013).  Artikel online nicht aufrufbar.

Verlauf des Planfeststellungsverfahrens

Frühling/Sommer 2014
Die für die neue Deponiezuständige Planfeststellungsbehörde (BSU) ist seit dem Ende der Einwendungsfrist (Oktober 2013) in der Prüfphase. Die Behörde muss alle Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und der Naturschutzverbände sowie alle Einwendungen von Bürgerinnen und Bürger prüfen und thematisch zusammenfassen.

Nachforderungen der Behörde an den Deponieantragsteller sind mehr als wahrscheinlich, denn in den Stellungnahmen & Einwendungen wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass die Planungsunterlagen zum Teil unvollständig bzw. lückenhaft oder fehlerhaft sind.

Herbst & Winter
Die BSU geht seit Januar/Februar 2014 davon aus, dass vor Ende des Jahres 2014 kein Erörterungstermin angesetzt werden wird. Es könnte noch länger dauern und das ist gut so.

Am Ende des Verfahrens steht – ohne das Eingreifen der Politik – ein sogenannter Planfeststellungsbeschluß. Sollte er für die Deponie ausfallen, können Einwender und Einwenderinnen gegen diesen Beschluß vor Gericht ziehen.

IgHM-Mitglieder werden sich dieses Recht nehmen.